Was ich für Sie tue
Ich sortiere Fristen, Preise und Rechte für Sie
Die Regeln für Ihre Verträge im Haushalt stehen an vielen Stellen: auf den Seiten der Bundesnetzagentur, bei den Verbraucherzentralen, in Gesetzen und in den Preisblättern der Anbieter. Ich lese dort nach und erzähle Ihnen, was davon an Ihrem Küchentisch zählt. Zum Beispiel, dass die Grundversorgung mit zwei Wochen Frist endet, ein neuer Stromvertrag nach der Erstlaufzeit aber höchstens einen Monat Kündigungsfrist haben darf.
Ich verkaufe keine Tarife und ich prüfe keine Anbieter. Ich bin eher der Nachbar, der schon ein paarmal gewechselt hat und seine Stolpersteine kennt: den Bonus, der nur im ersten Jahr glänzt, die Preisgarantie, die vor dem Vertrag ausläuft, die Vorkasse, die bei einer Pleite verloren sein kann. Wenn Sie danach wechseln möchten, bringt Sie unser Formular weiter.
Meine sechs Reflexe
Worauf ich vor jedem Tarifwechsel schaue
Diese sechs Dinge habe ich mir angewöhnt. Sie gelten für Strom und Gas, vieles davon auch für Internet und Handy, und sie kosten Sie ein paar Minuten.
Suchen Sie zuerst das Laufzeitende
Ich fange immer beim Datum an. Strom- und Gasverträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, laufen höchstens 24 Monate und sind danach mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Ältere Verträge können noch bis zu drei Monate Frist haben. Ihr eigenes Datum steht in Ihren Vertragsunterlagen, nicht bei mir.
Rechnen Sie mit Grundpreis und Arbeitspreis
Der Arbeitspreis pro Kilowattstunde ist nur die halbe Rechnung. Der Grundpreis läuft jeden Monat, auch wenn der Kühlschrank Ihr einziger Verbraucher ist. Bei einem Singlehaushalt mit rund 1.500 kWh im Jahr kann ein hoher Grundpreis den günstigen Arbeitspreis auffressen. Rechnen Sie beides auf zwölf Monate hoch.
Vergleichen Sie ohne Bonus
Ein Wechselbonus ist wie ein Begrüßungsstrauß: hübsch, aber nach einem Jahr verwelkt. Rechnen Sie ihn aus dem Jahrespreis heraus und lesen Sie im Preisblatt, wann er ausgezahlt wird. Wer ohnehin jedes Jahr wechselt, kann Boni mitnehmen. Alle anderen zahlen im zweiten Jahr den vollen Preis.
Lesen Sie die Preisgarantie genau
Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie. Manche decken nur den Energiepreis ab, Netzentgelte, Steuern und Umlagen dürfen trotzdem steigen. Laut Stiftung Warentest entfallen rund 32 Prozent des Strompreises auf Steuern, Abgaben und Umlagen und 27 Prozent auf Netzentgelte. Eine volle Garantie über die ganze Laufzeit ist deshalb mehr wert.
Zahlen Sie nicht im Voraus
Ich zahle Strom und Gas nie ein ganzes Jahr im Voraus. Geht ein Anbieter pleite, kann das Geld weg sein; die Ersatzversorgung sichert zwar die Lieferung, aber nicht Ihre Vorauszahlung. Stiftung Warentest und Finanztip raten zu monatlichen Abschlägen, und bei diesem Rat bleibe ich stur.
Kennen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht
Kommt ein Brief mit höheren Preisen, dürfen Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag ohne Frist kündigen, bis zu dem Tag, an dem die Erhöhung gilt. Beim Umzug kündigen Sie einen Internetvertrag mit einem Monat Frist, wenn der Anbieter an der neuen Adresse nicht liefern kann. Wer das weiß, zahlt keinen Monat umsonst.
Wer dahintersteht
Wie meine Tipps entstehen
Ich bin eine Figur, meine Tipps kommen von einer kleinen Redaktion. Sie schreibt die Ratgeber auf Grundlage öffentlicher Quellen: der Seiten der Bundesnetzagentur, der Verbraucherzentralen, der Gesetzestexte und der Veröffentlichungen von Stiftung Warentest. Zahlen tragen das Jahr der Quelle, aus der sie stammen. Wo eine Regel unsicher ist, lassen wir sie weg.
Brunolt ist kein Energieversorger und kein Telefonanbieter, und wir prüfen keine Anbieter. Wer unser Formular nutzt, schreibt der Redaktion per E-Mail; sie gibt die Anfrage an passende Anbieter weiter, und ein Anbieter meldet sich direkt. Das ist kostenlos. Kommt ein Vertrag zustande, kann uns ein Partner eine Provision zahlen. Finden Sie einen Fehler, schreiben Sie uns.
FAQ
Häufige Fragen
Warum schaut Brunolt immer zuerst auf die Kündigungsfrist?
Weil der beste Tarif nichts nützt, solange Sie im alten Vertrag festhängen. Ich rechne vom Laufzeitende rückwärts: Bei einem Monat Frist muss die Kündigung spätestens einen Monat vorher beim Anbieter sein. Meist übernimmt das der neue Lieferant für Sie, aber er braucht dafür Ihre Zählernummer und genug Vorlauf. Ein Kalendereintrag erspart Ihnen viel Ärger.
Was ist der Unterschied zwischen Grundpreis und Arbeitspreis?
Der Grundpreis ist der feste Betrag pro Monat, der Arbeitspreis der Betrag pro Kilowattstunde. Ein Beispiel: Tarif A kostet 8 Euro im Monat plus 30 Cent pro kWh, Tarif B 12 Euro plus 26 Cent. Bei 1.500 kWh im Jahr zahlen Sie für A 546 Euro, für B 534 Euro. Unter 1.200 kWh wäre A günstiger. Rechnen Sie deshalb immer mit Ihrem eigenen Verbrauch.
Wird der Bonus wirklich ausgezahlt?
Das regeln die Bonusbedingungen im Preisblatt. Ein Sofortbonus fließt früh, ein Neukundenbonus oft erst mit der ersten Jahresabrechnung und nur, wenn Sie dann noch Kunde sind. Kündigen Sie vorher, kann er entfallen. Ich notiere mir das Fälligkeitsdatum und prüfe auf der Jahresabrechnung, ob der Betrag wirklich abgezogen wurde. Fehlt er, reklamiere ich schriftlich.