Überblick
Das Thema in Kürze
Gas bleibt der wichtigste Energieträger in deutschen Wohnungen: Laut BDEW wurden 2025 rund 56 Prozent der 43,8 Millionen beheizten Wohnungen mit Gas versorgt, Biomethan und Flüssiggas eingerechnet. Wer einen eigenen Gasvertrag hat, zahlt einen festen Grundpreis und einen Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Darin stecken Beschaffung und Vertrieb, Netz- und Messentgelte, Energiesteuer, CO2-Preis, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer.
Wer nie selbst einen Vertrag abgeschlossen hat, wird vom örtlichen Grundversorger beliefert. Dieser Tarif ist jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar, liegt aber oft über den Preisen für Neukunden. Laut Bundesnetzagentur waren 2024 noch rund 16 Prozent der Gashaushalte in der Grundversorgung. Wie Sie wechseln, Tarife vergleichen, kündigen und den Abschlag prüfen, lesen Sie in den Ratgebern zu diesem Thema.
Anbieter-Arten
Die Anbieter-Arten in diesem Thema
Was der Anbieter leistet
Was ein guter Anbieter bietet:
Die Leistungen, die Sie von einem seriösen Anbieter erwarten dürfen.
- Ein Gastarif besteht aus dem Grundpreis in Euro pro Jahr und dem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde. Vergleichbar werden Angebote erst über die Jahreskosten bei Ihrem Verbrauch, den Sie auf der letzten Jahresabrechnung finden.
- Grundversorgung: zwei Wochen, jederzeit. Sondervertrag: bis zu drei Monate Frist während der Erstlaufzeit, danach höchstens ein Monat. Der Versorger muss eine Kündigung binnen einer Woche bestätigen, wirksam ist sie auch ohne Bestätigung.
- Der neue Lieferant kündigt auf Wunsch den alten Vertrag und meldet Sie beim Netzbetreiber an. Bei Gas darf der technische Wechsel bis zu drei Wochen dauern. Hakt es, springt die Ersatzversorgung ein und das Gas fließt weiter.
- Ein Neukundenbonus senkt meist nur das erste Jahr. Eine eingeschränkte Preisgarantie kann laut Verbraucherzentrale bis zu 70 Prozent des Preises ausklammern, etwa Netzentgelte, Steuern und Abgaben. Beides gehört in den Vergleich.
- Bleibt eine Beschwerde beim Versorger ohne Ergebnis, können Sie die Schlichtungsstelle Energie anrufen. Für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos, der Versorger muss teilnehmen, und nach vollständiger Akte soll es in 90 Tagen abgeschlossen sein.
Die Angaben stützen sich auf das Energiewirtschaftsgesetz, die Gasgrundversorgungsverordnung und Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur, der Verbraucherzentralen und des BDEW.
Kosten
Grundpreis, Arbeitspreis und typische Tarife
Der Wechsel selbst kostet Haushaltskunden nichts, bezahlt wird allein das Gas. Neukunden zahlten laut Verivox im September 2026 im Schnitt rund 13 Cent pro Kilowattstunde brutto, Grundpreis eingerechnet, bei 20.000 kWh Jahresverbrauch. Die Bundesnetzagentur ermittelte zum 1. April 2025 einen Durchschnitt von 12,13 Cent über alle Haushaltstarife.
Wie viel Sie im Jahr ausgeben, hängt vor allem vom Verbrauch ab. Nach dem Heizspiegel 2025 braucht ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern im Mittel rund 16.500 kWh Erdgas, eine Wohnung mit 70 Quadratmetern rund 8.400 kWh. Zwei Cent weniger pro Kilowattstunde sparen bei 20.000 kWh rund 400 Euro im Jahr.
Ratgeber & Tarife
Ratgeber & Tarife zu diesem Thema
Gut zu wissen
Wann sich ein Anbieterwechsel lohnt
Ein guter Zeitpunkt für den Vergleich liegt einige Wochen vor dem Ende der Erstlaufzeit oder der Preisgarantie. Sonderverträge dürfen höchstens zwei Jahre Erstlaufzeit haben; danach sind Verträge aus der Zeit seit März 2022 mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Auch ein Umzug, ein neuer Heizkessel oder ein kleinerer Haushalt sind Anlässe.
Kündigt der Versorger eine Preiserhöhung an, muss er Haushaltskunden spätestens einen Monat vorher informieren, der Grundversorger sechs Wochen vorher. Sie dürfen dann ohne Frist zum Tag der Erhöhung kündigen. Prüfen Sie das Datum im Schreiben und handeln Sie vor diesem Stichtag.
Tarifübersicht
Preise im Detail nach Tarifart
Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle (Grundversorgung, Sonderkündigung, Neubauanschluss).
| Tarif / Leistung | Übliche Preisspanne | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Gasanbieter wechseln | 0 € (kostenfrei) | Für Haushaltskunden kostenfrei; der neue Lieferant meldet den Wechsel beim Netzbetreiber an. |
| Gasvertrag kündigen | 0 € (kostenfrei) | Bei Preiserhöhung ohne Frist und ohne gesondertes Entgelt, § 41 Abs. 5 EnWG. |
| Gasabschlag anpassen | 0 € (kostenfrei) | Maßstab ist der Verbrauch im letzten Abrechnungszeitraum, § 41b Abs. 3 EnWG. |
| Gaspreis Neukunden | Rund 13 ct/kWh | Brutto inklusive Grundpreis bei 20.000 kWh, Verivox-Durchschnitt September 2026. |
| Gaspreis Bestandskunden | Rund 11,2 ct/kWh | Alle Steuern und Abgaben eingerechnet, Verivox-Wert vom August 2026. |
| CO2-Preis im Gaspreis | Rund 280 € pro Jahr | Bei 20.000 kWh und einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne 2026. |
| Schlichtungsverfahren | 0 € für Verbraucher | Der Versorger zahlt die Pauschale; Ziel sind 90 Tage nach vollständiger Akte. |
Rechte & Regeln
Gesetze, Rechte und Pflichten beim Vertrag
Den Rahmen setzen das Energiewirtschaftsgesetz und die Gasgrundversorgungsverordnung. § 41 EnWG legt fest, welche Angaben ein Liefervertrag enthalten muss, und verpflichtet Lieferanten, Haushaltskunden über Preisänderungen spätestens einen Monat vorher zu unterrichten. § 41b EnWG regelt die Textform, die Kündigungsbestätigung binnen einer Woche, die Höhe der Abschläge und das Sonderkündigungsrecht beim Umzug.
Für die Grundversorgung gilt § 5 GasGVV: Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gemacht und den Kunden brieflich mitgeteilt. Seit Anfang 2026 ist die Gasspeicherumlage entfallen, der CO2-Preis liegt 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Streitfälle klärt die Schlichtungsstelle Energie; Beschwerden nimmt auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur entgegen.
Tipps
Die Tipps von Brunolt vor der Unterschrift
🔌 Brunolt, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anbieterwechsel gelingt. Wer ist Brunolt?
Vertragsende zuerst
Ich schaue immer zuerst auf das Vertragsende in der letzten Jahresabrechnung. Wer das Datum kennt, weiß auch, bis wann die Kündigung beim Versorger liegen muss.
Preisgarantie lesen
Eine eingeschränkte Preisgarantie ist ein Schirm mit Löchern: Steuern und Netzentgelte fallen durch. Ich frage nach, was wirklich fest bleibt.
Zähler fotografieren
Am Wechseltag fotografiere ich den Gaszähler. Das Bild beendet Streit um geschätzte Schlussrechnungen schneller als jedes Telefonat.
Grundversorgung prüfen
Wer nie gewechselt hat, sitzt meist in der Grundversorgung. Die kündigen Sie mit zwei Wochen Frist, ich prüfe dort zuerst den Preis.
Bonus herausrechnen
Einen Neukundenbonus rechne ich im Vergleich immer heraus. Er senkt nur das erste Jahr, danach zählen allein Arbeitspreis und Grundpreis.
Schlichtung nutzen
Bleibt meine Beschwerde vier Wochen unbeantwortet, rufe ich die Schlichtungsstelle Energie an. Für Verbraucher ist das kostenlos.
FAQ
Häufige Fragen
Wie wechsle ich meinen Gasanbieter?
Legen Sie die letzte Jahresabrechnung bereit: Dort stehen Zählernummer, Verbrauch und Vertragsende. Nach dem Vergleich schließen Sie den neuen Vertrag ab; der neue Lieferant kündigt auf Wunsch den alten und meldet den Wechsel beim Netzbetreiber an. Bei Gas darf das bis zu drei Wochen dauern. Am Wechseltag lesen Sie den Zähler ab.
Welche Kündigungsfrist gilt beim Gasvertrag?
In der Grundversorgung zwei Wochen. Bei Sonderverträgen darf die Frist während der Erstlaufzeit bis zu drei Monate betragen, danach höchstens einen Monat. Bei einer Preiserhöhung kündigen Sie ohne Frist zum Tag der Änderung. Beim Umzug gilt eine Frist von sechs Wochen, sofern der Versorger Sie am neuen Ort nicht zu gleichen Bedingungen weiter beliefert.
Was ist die Grundversorgung bei Gas?
Grundversorger ist das Unternehmen, das in Ihrem Netzgebiet die Grundversorgung übernimmt, häufig die örtlichen Stadtwerke. Wer keinen eigenen Vertrag abschließt, wird automatisch von ihm beliefert. Der Tarif ist mit zwei Wochen Frist kündbar, aber meist teurer als Neukundentarife. 2024 waren laut Bundesnetzagentur rund 16 Prozent der Gashaushalte grundversorgt.
Lohnt sich ein Gastarif mit Wechselbonus?
Nur, wenn Sie nach dem ersten Jahr erneut vergleichen. Der Bonus senkt die Kosten im ersten Vertragsjahr, danach zahlen Sie den vollen Preis. Stiftung Warentest und Verbraucherzentralen raten, den Bonus im Vergleichsrechner herauszurechnen und nach dem günstigsten Gesamtpreis zu sortieren, nicht nach Beliebtheit.