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Thema Mobilfunk · 4 Netze

Mobilfunk in Deutschland: Netze, Tarife und Ihre Rechte

Vier Netzbetreiber, dutzende Marken und Tarife zwischen fünf und hundert Euro: Der Mobilfunkmarkt wirkt unübersichtlicher, als er ist. Hier finden Sie, wie Netze und Anbieter zusammenhängen, was ein Tarif heute kostet und welche Rechte Ihnen das Telekommunikationsgesetz beim Vertrag gibt.

Thema: Mobilfunk

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📱 4Mobilfunknetze Telekom, Vodafone, o2, seit Ende 2023 auch 1&1
📱 8,4 GBDaten pro SIM und Monat Durchschnitt 2025 laut Bundesnetzagentur
📱 24Monate Höchstlaufzeit Für die Erstlaufzeit nach § 56 TKG
📱 0 €Rufnummernmitnahme Entgelte seit Dezember 2021 verboten

Überblick

Das Thema in Kürze

In Deutschland funken vier Netzbetreiber: Telekom, Vodafone, Telefónica mit o2 und seit Dezember 2023 auch 1&1, dessen eigenes Netz noch klein ist und außerhalb davon Vodafone mitnutzt. Fast alle anderen Marken, von Discountern bis zu den Eigenmarken der Konzerne, mieten Kapazität in einem dieser Netze. Das Netz ist dann dasselbe; unterscheiden können sich 5G-Zugang, Höchstgeschwindigkeit und Volumen im EU-Ausland.

Der Bedarf wächst stetig: 2025 lag der Verbrauch laut Bundesnetzagentur bei durchschnittlich 8,4 GB pro SIM-Karte und Monat, 2015 waren es 0,5 GB. Eine Allnet-Flat mit fünf bis zehn Gigabyte gibt es ab etwa fünf bis acht Euro, 20 bis 40 GB ab rund zehn bis fünfzehn Euro. Unbegrenzte Tarife reichten im Test der Stiftung Warentest von 9,99 bis 99,95 Euro.

Anbieter-Arten

Die Anbieter-Arten in diesem Thema

Was der Anbieter leistet

Was ein guter Anbieter bietet:

Die Leistungen, die Sie von einem seriösen Anbieter erwarten dürfen.

  • Welche Marke in welchem Netz funkt, entscheidet über den Empfang zu Hause. Die Mobilfunk-Monitoring-Karte der Bundesnetzagentur zeigt die erwartete Versorgung im Raster von 100 mal 100 Metern, allerdings nur im Freien. In Gebäuden kann es schlechter aussehen.
  • Ein fairer Vergleich rechnet Grundpreis, Anschlusspreis und Bonus über die gesamte Laufzeit. Dazu kommen Datenvolumen, Höchstgeschwindigkeit, 5G und das Volumen im EU-Ausland. Achten Sie auch darauf, ob pro Monat oder pro vier Wochen abgerechnet wird.
  • Die Mitnahme läuft über den neuen Anbieter und ist seit Dezember 2021 kostenlos. Im Mobilfunk geht sie jederzeit, auch vor Vertragsende, und bis einen Monat danach. Der Dienst darf beim Wechsel höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein.
  • Der Vertrag endet nur, wenn Sie kündigen. Das geht über den Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters, per E-Mail oder per Brief. Heben Sie die Bestätigung auf, denn sie belegt das Datum, zu dem der Vertrag tatsächlich endet.
  • Wechselboni liegen meist zwischen 10 und 200 Euro, häufig um 50 Euro. Fast immer setzen sie die Portierung Ihrer Nummer voraus, oft innerhalb einer festen Frist. Höhere Beträge werden gern in Raten über mehrere Rechnungen verteilt.
  • Fällt der Dienst komplett aus, steht Ihnen ab dem dritten Kalendertag eine Entschädigung zu. Einwände gegen eine Rechnung erheben Sie innerhalb von acht Wochen. Einigen Sie sich nicht, hilft die kostenlose Schlichtungsstelle Telekommunikation.

Brunolt ist ein unabhängiger Ratgeber und prüft oder zertifiziert keine Anbieter. Eine Anfrage über unser Formular geht per E-Mail an die Redaktion, die sie an passende Anbieter weitergibt.

Kosten

Grundpreis, Arbeitspreis und typische Tarife

Im Mobilfunk gibt es keine Stundensätze, sondern Monatspreise. Eine Allnet-Flat mit fünf bis zehn Gigabyte kostet ab etwa fünf bis acht Euro, 20 bis 40 GB gibt es ab rund zehn bis fünfzehn Euro. Unbegrenztes Datenvolumen reichte im Test der Stiftung Warentest von 9,99 bis 99,95 Euro. Die Spanne erklärt sich vor allem durch Netz, Geschwindigkeit und die Frage, ob 5G enthalten ist.

Einmalig kommt oft ein Anschlusspreis hinzu: Bei den großen Netzbetreibern sind es meist knapp 40 Euro, bei kleineren Marken 10 bis 20 Euro, und in Aktionen entfällt er ganz. Rechnen Sie ihn auf die Laufzeit um. Die Beratung durch Brunolt kostet Sie nichts; wir können von Partnern eine Provision erhalten, ohne dass Ihr Tarif dadurch teurer wird.

Gut zu wissen

Wann sich ein Anbieterwechsel lohnt

Ein Blick auf den eigenen Vertrag lohnt sich spätestens, wenn die Mindestlaufzeit ausläuft. Nach § 56 TKG darf die Erstlaufzeit höchstens 24 Monate betragen, und der Anbieter muss auch einen Vertrag über zwölf Monate anbieten. Verlängert sich der Vertrag danach stillschweigend, können Sie ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig zu Ihren Ungunsten, etwa durch einen höheren Preis, dürfen Sie nach § 57 TKG innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung ohne Frist und ohne Kosten kündigen. Ein weiterer Anlass: Ihr Datenvolumen ist regelmäßig vor Monatsende aufgebraucht oder bleibt zur Hälfte ungenutzt. Dann passt der Tarif nicht mehr zu Ihnen.

Tarifübersicht

Preise im Detail nach Tarifart

Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle (Grundversorgung, Sonderkündigung, Neubauanschluss).

Tarif / LeistungÜbliche PreisspanneWas Sie wissen sollten
Allnet-Flat mit 5–10 GB Ab ca. 5–8 € pro Monat Netz, Laufzeit und Höchstgeschwindigkeit bestimmen, wo der Tarif in der Spanne landet
Allnet-Flat mit 20–40 GB Ab ca. 10–15 € pro Monat Im Telekom-Netz meist teurer als bei o2 oder Vodafone, 5G nicht immer enthalten
Unbegrenztes Datenvolumen 9,99–99,95 € pro Monat Spanne im Vergleich der Stiftung Warentest; Tempo und EU-Volumen unterscheiden sich stark
Anschlusspreis 0–39,99 € einmalig Große Netzbetreiber meist knapp 40 €, kleinere Marken weniger, in Aktionen oft erlassen
Rufnummernmitnahme 0 € Entgelte seit 1. Dezember 2026 nach § 59 TKG unzulässig
Wechselbonus 10–200 € einmalig Meist an die Portierung gebunden, häufig als Gutschrift über mehrere Rechnungen
Schlichtung bei Streit 0 € Schlichtungsstelle Telekommunikation, nach eigenem Einigungsversuch mit dem Anbieter

Rechte & Regeln

Gesetze, Rechte und Pflichten beim Vertrag

Den Rahmen setzt das Telekommunikationsgesetz, dessen Verbraucherregeln in dieser Form seit dem 1. Dezember 2021 gelten. § 56 TKG begrenzt die Erstlaufzeit auf 24 Monate und erlaubt nach einer Verlängerung die Kündigung mit einem Monat Frist. § 57 regelt das Sonderkündigungsrecht bei Vertragsänderungen, § 59 den Anbieterwechsel und die kostenlose Rufnummernmitnahme. Vor dem Abschluss erhalten Sie eine Vertragszusammenfassung.

Staatliche Zuschüsse für Handyverträge gibt es nicht. Hilfe gibt es dennoch: Die Verbraucherzentralen beraten zu Verträgen, die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur vermittelt kostenlos bei Streit, sofern Sie sich vorher selbst um eine Einigung bemüht haben. Für Funklöcher gibt es die App Mobilfunk-Check, für dauerhaft schwache Leistung seit 2026 ein Nachweisverfahren der Bundesnetzagentur.

Tipps

Die Tipps von Brunolt vor der Unterschrift

🔌 Brunolt, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anbieterwechsel gelingt. Wer ist Brunolt?

Vertragsende zuerst

Bevor ich einen einzigen Tarif anschaue, suche ich das Ende der Mindestlaufzeit heraus. Wer das Datum kennt, kündigt entspannt einen Monat vorher statt in letzter Minute.

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Netz vor Preis

Ein Tarif für fünf Euro ist teuer, wenn im Wohnzimmer nur ein Balken leuchtet. Ich prüfe Wohnort und Arbeitsweg auf der Mobilfunk-Monitoring-Karte der Bundesnetzagentur.

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Nummer gleich mitnehmen

Die Rufnummernmitnahme beantrage ich immer beim neuen Anbieter, direkt mit dem Auftrag. Name und Geburtsdatum schreibe ich exakt wie im alten Vertrag, sonst stockt die Portierung.

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Aktionspreis nachrechnen

Ein Lockpreis für sechs Monate ist wie Sonne im April. Ich rechne Grundpreis, Anschlusspreis und Bonus über die ganze Laufzeit zusammen und teile durch die Monate.

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Bonus nur mit Bedingungen

Einen Wechselbonus lese ich erst im Kleingedruckten. Meist hängt er an der Portierung Ihrer Nummer und an Fristen, und oft kommt er als Gutschrift auf spätere Rechnungen.

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Streit sauber führen

Bleibt der Anbieter stur, schreibe ich ihm zuerst selbst und hebe alles auf. Erst danach nimmt die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur den Fall kostenlos an.

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FAQ

Häufige Fragen

Wie viele Mobilfunknetze gibt es in Deutschland?

Es gibt vier: Telekom, Vodafone, Telefónica mit o2 und seit Dezember 2023 1&1. Das 1&1-Netz deckte im Oktober 2025 erst etwa 1,4 Prozent der Fläche ab; außerhalb davon nutzen seine Kunden das Vodafone-Netz mit. Alle anderen Marken mieten sich in eines dieser Netze ein. Welches das ist, steht im Tarifblatt oder in der Vertragszusammenfassung.

Wie lange ist die Kündigungsfrist beim Handyvertrag?

Zum Ende der Mindestlaufzeit gilt bei neueren Verträgen meist ein Monat, bei Altverträgen können es noch drei Monate sein. Verpassen Sie den Termin, verlängert sich der Vertrag nicht mehr um ein ganzes Jahr: Nach § 56 TKG ist er danach jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Anbieter.

Kostet die Rufnummernmitnahme etwas?

Nein. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Anbieter für die Mitnahme keine Entgelte verlangen, das gilt für Privat- und Geschäftskunden. Frühere Gebühren von bis zu rund 30 Euro sind damit Geschichte. Sie beantragen die Portierung beim neuen Anbieter; die Nummer muss am vereinbarten Tag, spätestens am folgenden Arbeitstag aktiv sein.

Welches Handynetz ist das beste?

Im connect-Netztest 2025 lag die Telekom mit 975 von 1.000 Punkten vorn, Vodafone und o2 teilten sich mit je 937 Punkten den zweiten Platz. Für Sie zählt aber der eigene Alltag: Prüfen Sie Wohnung, Arbeitsplatz und Pendelstrecke auf der Karte der Bundesnetzagentur und testen Sie im Zweifel vorher mit einer Prepaid-Karte.

Was tun, wenn der Anbieter die Preise erhöht?

Eine einseitige Preiserhöhung muss Ihnen der Anbieter vorher ankündigen. Ab Zugang dieser Mitteilung haben Sie nach § 57 TKG drei Monate Zeit, den Vertrag ohne Kündigungsfrist und ohne Kosten zu beenden. Ausgenommen sind Änderungen, die nur zu Ihrem Vorteil oder rein verwaltungstechnisch sind; das muss der Anbieter belegen. Heben Sie das Schreiben mit Datum auf.

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