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Ratgeber Mobilfunk · Anbieterwechsel

Mobilfunkanbieter wechseln: Schritt für Schritt zum neuen Vertrag

Ein Wechsel des Mobilfunkanbieters ist heute gut geregelt: Die Rufnummer kommt kostenlos mit, und länger als einen Arbeitstag darf Ihr Handy nicht stumm bleiben. Hier sehen Sie, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen, welche Fristen zählen und wo ein Wechsel am häufigsten hakt.

Thema: Mobilfunk

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📱 1 ArbeitstagHöchstens ohne Dienst Beim Anbieterwechsel nach § 59 TKG
📱 0 €Für die Portierung Entgelte seit Dezember 2021 unzulässig
📱 1 MonatKündigungsfrist Zum Laufzeitende bei Verträgen ab März 2022
📱 10–200 €Wechselbonus Üblich bei Mitnahme der Nummer, oft um 50 €

Überblick

Was beim Mobilfunkanbieter-Wechsel passiert

Beim Wechsel des Mobilfunkanbieters schließen Sie einen neuen Vertrag ab und beenden den alten. Wollen Sie Ihre Nummer behalten, beauftragen Sie damit den neuen Anbieter; er fordert die Rufnummer beim bisherigen an und schaltet sie zum vereinbarten Termin frei. Seit der TKG-Novelle vom Dezember 2021 darf dafür kein Entgelt mehr verlangt werden, früher waren bis zu rund 30 Euro üblich.

Für die Umschaltung gibt es feste Regeln: Nach § 59 TKG darf Ihr Dienst beim Anbieterwechsel höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein, und die Nummer muss spätestens am Arbeitstag nach dem vereinbarten Termin funktionieren. Klappt das nicht, stehen Ihnen Entschädigungen zu. Der Wechsel lohnt sich meist dann, wenn die Mindestlaufzeit ausläuft. Bei einer verspäteten Rufnummernmitnahme zahlt der Anbieter ab dem zweiten Arbeitstag 10 Euro für jeden weiteren Tag der Verzögerung.

Ablauf

Ablauf beim Mobilfunkanbieter wechseln: die Schritte

Zuerst klären Sie das Vertragsende. Es steht in der Auftragsbestätigung, in der Vertragszusammenfassung oder im Kundenportal. Bei Verträgen seit März 2022 beträgt die Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit höchstens einen Monat, bei älteren können es drei Monate sein. Ist die Mindestlaufzeit schon vorbei, kündigen Sie jederzeit mit einem Monat Frist. Planen Sie zwei bis drei Monate Vorlauf ein, damit Vergleich, Kündigung und Portierung ohne Hast ineinandergreifen. Kündigen können Sie über den Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters, per E-Mail oder per Brief.

Dann schließen Sie den neuen Vertrag ab und wählen die Option Rufnummernmitnahme. Name, Geburtsdatum und Adresse müssen exakt mit den Daten beim alten Anbieter übereinstimmen, und als bisheriger Anbieter gehört der Vertragspartner eingetragen, nicht die Marke. Sie legen fest, ob die Nummer zum Vertragsende oder schon vorher wechseln soll. Mischen Sie beides nicht: Ein Auftrag zum Vertragsende, der später auf sofort umgestellt wird, sorgt häufig für Verwirrung. Heben Sie die Bestätigung des Portierungsauftrags auf, sie enthält den Termin.

Der neue Anbieter schickt eine SIM-Karte oder einen eSIM-Code und teilt den Portierungstermin mit. Die Umschaltung erfolgt meist nachts; am Morgen zeigt das alte Handy kein Netz mehr, die neue Karte übernimmt. Wer die Nummer vor dem Vertragsende mitnimmt, beendet damit den alten Vertrag nicht: Der Grundpreis läuft bis zum Laufzeitende weiter. Prüfen Sie nach der Umstellung die erste Rechnung und den zugesagten Bonus. Hatten Sie beim alten Anbieter Prepaid-Guthaben, fordern Sie es zurück: Nach § 64 TKG muss der Rest nach Vertragsende kostenlos erstattet werden.

Kosten

Was der Mobilfunkanbieter-Wechsel kostet

Der Wechsel selbst ist günstig: Die Rufnummernmitnahme kostet seit Dezember 2021 nichts, weder beim alten noch beim neuen Anbieter. Kosten entstehen vor allem durch den Anschlusspreis des neuen Vertrags. Bei den großen Netzbetreibern sind das meist knapp 40 Euro, bei kleineren Marken 10 bis 20 Euro, und in vielen Aktionen entfällt er. Verrechnen Sie ihn mit dem Wechselbonus und teilen Sie das Ergebnis durch die Monate der Laufzeit. Für den alten Vertrag darf beim Kündigen nach § 56 TKG nichts berechnet werden.

Ein Wechselbonus liegt meist zwischen 10 und 200 Euro, häufig um 50 Euro. Er setzt fast immer die Portierung einer Nummer voraus, die schon einige Monate genutzt wurde, und entfällt oft beim Wechsel innerhalb desselben Konzerns. Teuer wird ein Wechsel vor Vertragsende: Dann zahlen Sie den alten Vertrag bis zum Laufzeitende weiter, parallel zum neuen Monatspreis. Bei zwölf verbleibenden Monaten und 20 Euro Grundpreis sind das 240 Euro, die ein Bonus erst einmal aufwiegen muss.

Tarifübersicht

Preise im Detail nach Tarifart

Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle (Grundversorgung, Sonderkündigung, Neubauanschluss).

Tarif / LeistungÜbliche PreisspanneWas Sie wissen sollten
Rufnummernmitnahme 0 € Keine Entgelte seit 1. Dezember 2026, auch nicht beim alten Anbieter
Anschlusspreis beim neuen Anbieter 0–39,99 € einmalig Große Netzbetreiber meist knapp 40 €, kleinere Marken 10 bis 20 €
Wechselbonus 10–200 € einmalig An die Portierung gebunden, höhere Beträge oft verteilt auf mehrere Rechnungen
Grundpreis bei Wechsel vor Vertragsende Voller Monatspreis bis Laufzeitende Vorzeitige Portierung beendet den alten Vertrag nicht
Allnet-Flat mit 20–40 GB Ab ca. 10–15 € pro Monat Netz, 5G-Zugang und Höchstgeschwindigkeit bestimmen den Preis
Entschädigung bei Unterbrechung über einen Arbeitstag Mind. 10 € pro Arbeitstag Oder 20 % des Monatsentgelts, wenn dieser Betrag höher ist
Kündigung 0 € Kündigungskosten sind nach § 56 TKG unzulässig

Gut zu wissen

Wann sich ein Wechsel des Mobilfunkanbieters lohnt

Der klassische Anlass ist das Ende der Mindestlaufzeit. Wer danach einfach weiterzahlt, bleibt oft in einem Tarif, der inzwischen deutlich teurer ist als neue Angebote mit mehr Volumen, denn die Preise sind in den vergangenen Jahren gefallen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag mit einem Monat Frist kündbar, der Wechsel also jederzeit möglich. Ihr Anbieter muss Sie einmal im Jahr über seinen für Sie günstigsten Tarif informieren; ein Anlass, auch bei anderen nachzusehen.

Ein zweiter Anlass ist eine Vertragsänderung: Erhöht der Anbieter den Preis oder kürzt er Leistungen, dürfen Sie nach § 57 TKG innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung ohne Frist und ohne Kosten kündigen. Auch schlechter Empfang zu Hause spricht für ein anderes Netz. Mit dem Nachweisverfahren Mobilfunk der Bundesnetzagentur lässt sich dauerhaft schwache Leistung seit 2026 dokumentieren. Prüfen Sie vorher auf der Mobilfunk-Monitoring-Karte, ob ein anderes Netz an Ihrer Adresse tatsächlich besser versorgt.

Tipps

Die Tipps von Brunolt vor der Unterschrift

🔌 Brunolt, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anbieterwechsel gelingt. Wer ist Brunolt?

Rückwärts planen

Ich lege mir das Vertragsende in den Kalender und rechne zwei bis drei Monate zurück. Dort beginne ich mit dem Vergleich, denn unter Zeitdruck unterschreibt man die falschen Tarife.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Vertragspartner, nicht Marke

Beim Portierungsauftrag trage ich den tatsächlichen Vertragspartner ein, nicht den Markennamen von der Werbung. Die stimmen oft nicht überein, und dann bleibt der Auftrag einfach liegen.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Daten buchstabengenau

Ein vertauschter Buchstabe im Namen oder die alte Adresse reichen, damit der alte Anbieter die Freigabe verweigert. Ich übernehme meine Daten deshalb direkt aus der letzten Rechnung.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Früh wechseln kostet doppelt

Wer die Nummer vor Vertragsende mitnimmt, zahlt den alten Vertrag trotzdem bis zum Schluss. Ich mache das nur, wenn der neue Tarif die doppelten Monate wirklich wert ist.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Bonusfrist notieren

Einen Wechselbonus gibt es meist nur, wenn die Portierung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt. Ich notiere mir diese Frist neben dem Vertragsende, sonst verpufft das Geld.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Am Umschalttag testen

Am Tag der Umschaltung starte ich das Handy neu, telefoniere einmal und schicke eine SMS. Klappt etwas nicht, melde ich es sofort beim neuen Anbieter und notiere die Uhrzeit.

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FAQ

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Wechsel des Mobilfunkanbieters?

Die eigentliche Umschaltung dauert kurz: Nach § 59 TKG darf Ihr Dienst höchstens einen Arbeitstag ausfallen, die Nummer muss spätestens am Arbeitstag nach dem vereinbarten Termin aktiv sein. Rechnen Sie für den gesamten Wechsel, vom Vergleich über die Kündigung bis zur neuen Karte, mit einigen Wochen. Wer zwei bis drei Monate vor Vertragsende beginnt, hat genug Luft.

Kann ich vor Vertragsende zu einem anderen Anbieter wechseln?

Ja, im Mobilfunk können Sie Ihre Nummer jederzeit mitnehmen, auch vor dem Vertragsende. Der alte Vertrag endet dadurch aber nicht: Sie zahlen den Grundpreis bis zum Ende der Laufzeit weiter und müssen ihn fristgerecht kündigen. Das lohnt sich nur, wenn der neue Tarif sehr viel günstiger ist oder ein Sonderkündigungsrecht nach § 57 TKG greift.

Bin ich beim Anbieterwechsel ohne Netz?

Höchstens kurz. Das Gesetz erlaubt eine Unterbrechung von maximal einem Arbeitstag. Dauert sie länger, muss der bisherige Anbieter Sie weiter versorgen, und Ihnen stehen für jeden weiteren Arbeitstag mindestens 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts zu. Die Umschaltung erfolgt meist nachts; starten Sie am Morgen das Handy neu und testen Sie Anruf und SMS.

Warum wird meine Rufnummernmitnahme abgelehnt?

Meist passen die Daten nicht: ein anderer Vertragsinhaber, eine alte Adresse, ein Tippfehler im Namen oder im Geburtsdatum. Häufig wird auch die Marke statt des tatsächlichen Vertragspartners als bisheriger Anbieter angegeben. Nehmen Sie die Angaben aus der letzten Rechnung. Wichtig ist außerdem die Frist: Nach Vertragsende können Sie die Mitnahme gesetzlich noch einen Monat lang beantragen.

Wie bekomme ich den Wechselbonus?

Der Bonus ist fast immer an die Mitnahme Ihrer Nummer gebunden, und die Portierung muss innerhalb einer Frist erfolgen, die in den Aktionsbedingungen steht. Manche Anbieter verlangen, dass die Nummer schon einige Monate genutzt wurde. Kleine Beträge kommen meist als einmalige Gutschrift, größere verteilt auf mehrere Rechnungen. Bei Wechseln innerhalb desselben Konzerns entfällt der Bonus oft.

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