Zum Formular
Themen

Alle Themen rund um Strom, Gas, Internet und MobilfunkWählen Sie das Thema, das zu Ihrem Vertrag passt.

Kostenlose Tarif-Anfrage

Thema Strom · 37 ct/kWh im Schnitt

Strom für Ihren Haushalt: Preise, Verträge, Fristen und Ökostrom

Hier finden Sie alles zu Ihrem Stromvertrag: woraus sich der Preis zusammensetzt, wann die Grundversorgung greift, welche Fristen beim Kündigen und Wechseln gelten und welche Ökostrom-Siegel etwas taugen. Die Zahlen stammen von Bundesnetzagentur, BDEW und Verbraucherzentralen.

Thema: Strom

Erhalten Sie passende Tarifangebote

Beschreiben Sie in wenigen Klicks, welchen Tarif Sie suchen. Kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Tarif-Anfrage
37,0 ctJe kWh im Schnitt Haushaltsstrompreis 2026, BDEW
7,1 Mio.Stromwechsel Im Jahr 2024, Rekordwert laut Bundesnetzagentur
2 WochenKündigungsfrist In der Grundversorgung, § 20 StromGVV
23 %In der Grundversorgung Anteil der Stromkunden 2024, Monitoringbericht

Überblick

Das Thema in Kürze

Der Strompreis eines Haushalts besteht aus drei großen Blöcken. Nach der Strompreisanalyse des BDEW vom Herbst 2026 entfallen im Schnitt 15,2 ct/kWh auf Beschaffung und Vertrieb, 9,2 ct/kWh auf Netzentgelte und 12,6 ct/kWh auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Zusammen sind das 37,0 ct/kWh, 2,3 Cent weniger als 2025. Nur den ersten Block bestimmt Ihr Anbieter wirklich, die Netzentgelte hängen von Ihrem Wohnort ab.

Das Thema Strom gliedert sich bei Brunolt in zwei Anbieter-Arten: klassische Stromanbieter, zu denen auch der örtliche Grundversorger gehört, und Ökostromanbieter. Die Ratgeber führen Sie durch die typischen Situationen, vom Vergleich über die Kündigung bis zum Wechsel, erklären die Grundversorgung und zeigen, wie Sie seriöse Ökostrom-Siegel von bloßen Werbelogos unterscheiden. Wie viel Bewegung im Markt ist, zeigt der Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur: 2024 haben 7,1 Millionen Stromkunden den Lieferanten gewechselt, und im Schnitt standen einem Haushalt 139 Stromlieferanten zur Auswahl.

Anbieter-Arten

Die Anbieter-Arten in diesem Thema

Gut zu wissen

Wann sich ein Anbieterwechsel lohnt

Ein Blick auf den eigenen Vertrag lohnt sich, sobald eine Preisänderung angekündigt wird, die Erstlaufzeit endet oder Sie umziehen. Bei einer Preisänderung muss Ihr Anbieter Sie als Haushaltskunde spätestens einen Monat vorher informieren, und Sie dürfen zum Wirksamwerden ohne Frist kündigen. Wer nach einem Umzug nichts unternimmt, landet automatisch in der Grundversorgung, die im Schnitt deutlich teurer ist als Neukundentarife.

Seit Juni 2025 muss der technische Lieferantenwechsel beim Strom werktags innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Die vereinbarten Laufzeiten bleiben davon unberührt: Wer in einem Vertrag mit fester Erstlaufzeit steckt, wechselt erst zum nächsten Kündigungstermin. Stiftung Warentest rät, den Wechsel etwa sechs Wochen vor Fristende anzustoßen, damit Zeit bleibt, falls ein Anbieter Sie ablehnt.

Tarifübersicht

Preise im Detail nach Tarifart

Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle (Grundversorgung, Sonderkündigung, Neubauanschluss).

Tarif / LeistungÜbliche PreisspanneWas Sie wissen sollten
Haushaltsstrom im Durchschnitt 2026 37,0 ct/kWh BDEW-Mittelwert aller Tarife, inklusive Netzentgelte, Steuern und Umlagen
Arbeitspreis für Neukunden Rund 30 ct/kWh Durchschnitt September 2026, stark abhängig von Postleitzahl und Laufzeit
Arbeitspreis in der Grundversorgung Rund 43 ct/kWh Durchschnitt September 2026, Allgemeine Preise des örtlichen Grundversorgers
Grundpreis günstiger Tarife Ca. 10–18 € pro Monat Fällt unabhängig vom Verbrauch an und wiegt bei Singles schwerer
Netzentgelte im Strompreis Ø 9,2 ct/kWh 2026 im Schnitt gesunken, regional sehr unterschiedlich
Messstellenbetrieb pro Jahr Bis 25 € bzw. 40–50 € Moderne Messeinrichtung bis 25 €, intelligentes Messsystem 40 bis 50 €

Rechte & Regeln

Gesetze, Rechte und Pflichten beim Vertrag

Den rechtlichen Rahmen setzt das Energiewirtschaftsgesetz. § 41 EnWG legt fest, was in einem Stromliefervertrag stehen muss und wie früh Preisänderungen angekündigt werden, § 41b EnWG verlangt die Textform und eine Kündigungsbestätigung binnen einer Woche. § 20a EnWG schreibt vor, dass ein Lieferantenwechsel Sie nichts extra kosten darf. Für die Grundversorgung gilt zusätzlich die Stromgrundversorgungsverordnung mit der Zwei-Wochen-Frist in § 20 StromGVV.

Bei Ärger mit dem Anbieter gilt eine klare Reihenfolge: Zuerst reichen Sie eine Beschwerde beim Unternehmen ein, das nach § 111a EnWG innerhalb von vier Wochen antworten muss. Hilft das nicht, können Sie die Schlichtungsstelle Energie anrufen, deren Verfahren für private Verbraucher kostenlos ist. Allgemeine Auskünfte gibt der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, persönliche Beratung bieten die Verbraucherzentralen der Länder.

Tipps

Die Tipps von Brunolt vor der Unterschrift

🔌 Brunolt, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anbieterwechsel gelingt. Wer ist Brunolt?

Erst das Vertragsende

Bevor ich auch nur einen Tarif anschaue, suche ich in der letzten Rechnung das Vertragsende. Wer das überspringt, rennt los wie ein Läufer ohne Startschuss.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Zählerstand mit Foto

Am Wechseltag fotografiere ich den Zähler mit sichtbarer Zählernummer. Ein Bild kostet zehn Sekunden und beendet jeden Streit über geschätzte Verbräuche.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Preisgarantie zerlegen

Eine eingeschränkte Preisgarantie klammert oft Netzentgelte, Steuern und Umlagen aus, laut Verbraucherzentrale bis zu 70 Prozent des Preises. Ich frage deshalb immer nach, was genau garantiert ist.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Grundversorgung als Sprungbrett

In der Grundversorgung sitzen Sie nie fest: Zwei Wochen Kündigungsfrist genügen. Ich sehe sie als Wartehalle nach dem Umzug, nicht als Wohnzimmer für Jahre.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Bonus nicht mitrechnen

Ich lasse den Neukundenbonus im Vergleich weg. Ist der Tarif ohne Bonus immer noch günstig, passt er. Sonst wird das zweite Jahr zur teuren Überraschung.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Siegel mit Förderung

Beim Ökostrom schaue ich, ob ein Label Neuanlagen fördert. Das Umweltbundesamt nennt dafür das Grüner-Strom-Label und ok-power. Ein selbst gemaltes Blatt reicht mir nicht.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

FAQ

Häufige Fragen

Wie oft darf ich den Stromanbieter wechseln?

So oft Sie möchten, solange Sie die Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres Vertrags einhalten. In der Grundversorgung genügen zwei Wochen. Bei Sonderverträgen darf die Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre betragen, danach sind Verträge ab März 2022 mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Wer häufig wechselt, bittet frühere Anbieter um Löschung seiner Daten, damit neue Anträge nicht abgelehnt werden.

Was kostet Strom pro Kilowattstunde 2026?

Der BDEW nennt für 2026 einen durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von 37,0 Cent pro Kilowattstunde, gegenüber 39,3 Cent im Jahr 2025. Neukundentarife lagen im September 2026 laut Vergleichsdaten im Schnitt bei rund 30 Cent, die Grundversorgung bei knapp 43 Cent. Hinzu kommt ein monatlicher Grundpreis. Entscheidend ist der Preis an Ihrer Adresse, weil die Netzentgelte regional schwanken.

Ist Ökostrom teurer als normaler Strom?

Meist kaum. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Herkunftsnachweise nur einen Bruchteil eines Cents pro Kilowattstunde kosten und Ökotarife deshalb oft preisgleich sind. Tarife mit anerkanntem Label investieren zusätzlich einen festen Betrag in neue Anlagen, laut Verbraucherzentrale höchstens etwa einen Cent je Kilowattstunde, für einen Durchschnittshaushalt rund 30 Euro im Jahr.

Was passiert, wenn ich nach dem Umzug keinen Stromvertrag abschließe?

Sobald Sie Strom verbrauchen, entsteht automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger, also dem Anbieter mit den meisten Haushaltskunden in Ihrem Netzgebiet. Eine Unterschrift braucht es nicht. Sie zahlen dann dessen Allgemeine Preise, können aber jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen. Notieren Sie beim Einzug Zählerstand und Zählernummer, damit die Abrechnung ab dem richtigen Tag beginnt.

Finden Sie den passenden Tarif für Strom, Gas, Internet oder Mobilfunk

Beschreiben Sie in 2 Minuten, wofür Sie einen Tarif suchen, und erhalten Sie passende Angebote von Anbietern für Ihren Wohnort.

Tarif-Anfrage senden

Kostenlos und unverbindlich