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Im Schnitt 139 Anbieter zur Wahl

Stromanbieter in Deutschland: Pflichten, Verträge und Ihre Rechte

Stromanbieter liefern die Energie, der Netzbetreiber transportiert sie zu Ihnen. Hier lesen Sie, was ein Lieferant Ihnen vertraglich schuldet, wie Sie den Grundversorger erkennen, welche Fristen gelten und was mit Ihrem Strom passiert, wenn ein Anbieter pleitegeht.

Thema: Strom

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139Stromlieferanten Im Schnitt je Haushalt wählbar, 2024
1 WocheKündigungsbestätigung Pflicht nach § 41b EnWG
1 MonatVorlauf bei Preisänderung Für Haushaltskunden, § 41 EnWG
4 WochenAntwortfrist Auf Beschwerden, § 111a EnWG

Überblick

Die Anbieter-Art im Überblick:

Ein Stromanbieter, im Gesetz Energielieferant genannt, kauft Strom ein und verkauft ihn an Haushalte. Den Transport übernimmt der örtliche Netzbetreiber, der beim Wechsel derselbe bleibt. Der Markt ist offen: Laut Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur konnten Haushalte 2024 im Schnitt zwischen 139 Stromlieferanten wählen, und 7,1 Millionen Kunden haben gewechselt.

Eine Sonderrolle hat der Grundversorger. Das ist nach § 36 EnWG der Anbieter mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet, festgestellt alle drei Jahre zum 1. Juli. Er muss jeden Haushalt zu veröffentlichten Allgemeinen Preisen beliefern. Alle anderen Lieferanten schließen Sonderverträge, die nach § 41b EnWG in Textform zustande kommen müssen. Wer wissen will, woher der gelieferte Strom stammt, findet die Antwort in der Stromkennzeichnung auf Rechnung und Website.

Was der Anbieter leistet

Was ein guter Anbieter bietet:

Die Leistungen, die Sie von einem seriösen Anbieter erwarten dürfen.

  • Den Liefervertrag in Textform schließen, mit Preisen, Laufzeit und Kündigungsregeln.
  • Den Lieferbeginn beim Netzbetreiber anmelden und den Wechsel ohne Zusatzkosten abwickeln.
  • Abschläge festsetzen und einmal im Jahr nach dem abgelesenen Zählerstand abrechnen.
  • Preisänderungen Haushaltskunden spätestens einen Monat vorher mitteilen.
  • Eine Kündigung binnen einer Woche in Textform mit Vertragsende bestätigen.
  • Die Stromkennzeichnung mit Energieträgermix und CO2-Emissionen veröffentlichen.
  • Beschwerden innerhalb von vier Wochen beantworten und auf die Schlichtung hinweisen.

Gut zu wissen

Wann sich ein Anbieterwechsel lohnt

Nach einem Umzug beliefert Sie automatisch der Grundversorger, sobald Sie Strom verbrauchen. Das ist bequem, aber meist teuer. Suchen Sie sich in den ersten Wochen einen Sondervertrag, denn aus der Grundversorgung kommen Sie mit zwei Wochen Frist heraus.

Kündigt Ihr Anbieter eine Preiserhöhung an, dürfen Sie zum Tag der Änderung ohne Frist kündigen. Auch zum Ende der Erstlaufzeit lohnt der Vergleich, weil Verträge danach mit höchstens einem Monat Frist kündbar sind. Ein Anruf beim Anbieter ersetzt dabei keine Kündigung in Textform.

Kosten

Grundpreis, Arbeitspreis und typische Tarife

Einen Stundensatz gibt es bei Stromanbietern nicht, bezahlt wird die gelieferte Energie. Der Preis besteht aus einem Arbeitspreis je Kilowattstunde und einem monatlichen Grundpreis. Der BDEW beziffert den durchschnittlichen Haushaltsstrompreis 2026 auf 37,0 ct/kWh. Neukundentarife lagen laut Vergleichsdaten im September 2026 im Schnitt bei rund 30 ct/kWh, die Grundversorgung bei knapp 43 ct/kWh.

Der Wechsel selbst kostet nichts, das schreibt § 20a EnWG vor. Auch unser Angebotsformular ist für Sie kostenlos und unverbindlich: Die Anfrage geht per E-Mail an die Redaktion, die sie an passende Anbieter weitergibt. Kommt ein Vertrag zustande, kann Brunolt vom Partner eine Provision erhalten, ohne dass Ihr Tarif dadurch teurer wird.

Tarifübersicht

Preise im Detail nach Tarifart

Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle (Grundversorgung, Sonderkündigung, Neubauanschluss).

Tarif / LeistungÜbliche PreisspanneWas Sie wissen sollten
Arbeitspreis Neukundentarif Rund 30 ct/kWh Durchschnitt September 2026, je nach Postleitzahl und Laufzeit deutlich darüber oder darunter.
Arbeitspreis Grundversorgung Rund 43 ct/kWh Durchschnitt September 2026, Allgemeine Preise des örtlichen Grundversorgers.
Grundpreis Ca. 10–18 € pro Monat Bei günstigen Tarifen; fällt unabhängig vom Verbrauch an.
Wechsel des Lieferanten 0 € Zusatzkosten beim Wechsel sind nach § 20a EnWG ausgeschlossen.
Moderne Messeinrichtung Bis 25 € pro Jahr Preisobergrenze laut Verbraucherzentrale, abgerechnet über Lieferant oder Messstellenbetreiber.
Intelligentes Messsystem (Smart Meter) 40–50 € pro Jahr Laut Verbraucherzentrale; prüfen, ob der Tarif ihn bereits einrechnet.

Tipps

Die Tipps von Brunolt vor der Unterschrift

🔌 Brunolt, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anbieterwechsel gelingt. Wer ist Brunolt?

Grundversorger nachschlagen

Wer Ihr Grundversorger ist, steht auf der Website Ihres Netzbetreibers. Ich schaue dort nach, bevor ich einen Tarif mit dessen Allgemeinen Preisen vergleiche.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Bestätigung einfordern

Kommt eine Woche nach der Kündigung keine Bestätigung mit Vertragsende, hake ich schriftlich nach. Das Gesetz verlangt sie, und ohne sie tappen Sie im Dunkeln.

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Zwölf Abschläge wählen

Ich zahle lieber zwölf Abschläge als elf. Die Verbraucherzentrale warnt: Sonst sammelt sich ein Guthaben an, das bei einer Pleite des Anbieters schwer zurückzuholen ist.

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Stromkennzeichnung lesen

Auf jeder Rechnung steckt die Stromkennzeichnung mit dem Energieträgermix des Anbieters. Ich lese sie wie ein Etikett im Supermarkt, bevor ich mich binde.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Zählerstand festhalten

Bei jedem Wechsel und jedem Umzug fotografiere ich Zählerstand und Zählernummer. Eine vertauschte Nummer hat schon manchen die Rechnung der Nachmieter beschert.

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Beschwerde vor Schlichtung

Erst beschwere ich mich schriftlich beim Anbieter. Antwortet er nicht binnen vier Wochen, gehe ich zur Schlichtungsstelle Energie, die für Verbraucher kostenlos ist.

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FAQ

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, wer mein Grundversorger ist?

Der Grundversorger ist der Anbieter mit den meisten Haushaltskunden in Ihrem Netzgebiet. Der Netzbetreiber stellt ihn alle drei Jahre zum 1. Juli fest und veröffentlicht ihn im Internet. Den Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Stromrechnung oder am Zähler. Häufig sind es die Stadtwerke, zwingend ist das aber nicht, sagt die Verbraucherzentrale NRW.

Muss der Stromanbieter meine Kündigung bestätigen?

Ja. Nach § 41b EnWG muss der Lieferant Ihre Kündigung innerhalb einer Woche nach Eingang in Textform bestätigen und dabei das Vertragsende nennen. Eine E-Mail genügt dafür. Bleibt die Bestätigung aus, fordern Sie sie mit Datum schriftlich an und bewahren den Nachweis auf. Online abgeschlossene Verträge müssen außerdem einen gut sichtbaren Kündigungsbutton auf der Website anbieten.

Wie lange darf ein Stromvertrag laufen?

Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen. Bei Verträgen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, verlängert sich der Vertrag danach auf unbestimmte Zeit und ist mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Laufzeit von etwa einem Jahr mit Preisgarantie, damit Sie flexibel bleiben.

Was passiert, wenn mein Stromanbieter Insolvenz anmeldet?

Das Licht bleibt an. Kann Ihr Verbrauch keinem Liefervertrag mehr zugeordnet werden, beliefert Sie der Grundversorger in der Ersatzversorgung, nach § 38 EnWG höchstens drei Monate lang. In dieser Zeit sollten Sie einen neuen Vertrag abschließen. Offene Guthaben melden Sie beim Insolvenzverwalter an, deshalb raten Verbraucherschützer zu zwölf statt elf Abschlägen.

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