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Fristen, Boni, Preisvergleich

Tarifwechsel & Sparen bei Strom, Gas, Internet und Mobilfunk

Wer seine Verträge für Strom, Gas, Internet und Handy nie anfasst, zahlt oft drauf. Brunolt erklärt, wann Sie kündigen dürfen, wie ein Wechsel ohne Lücke abläuft, was ein Bonus wirklich wert ist und wann sich ein Wechselservice lohnt.

Thema: Tarifwechsel & Sparen

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🔄 10 ctPreisabstand je kWh Strom: Grundversorgung vs. Neukundentarif
🔄 2 WochenKündigungsfrist In der Grundversorgung
🔄 1 MonatKündigungsfrist Höchstens, nach der Erstlaufzeit
🔄 1 ArbeitstagInternet-Ausfall Höchstens beim Anbieterwechsel

Überblick

Das Thema in Kürze

Tarifwechsel heißt: Sie behalten Ihren Anschluss, aber tauschen den Vertrag. Bei Strom und Gas bleiben Leitungen, Zähler und Netzbetreiber gleich, nur der Lieferant ändert sich, und der Wechsel selbst kostet nichts. Der Preisunterschied kann erheblich sein: Laut Stromauskunft kostete Strom am 23. September 2026 in der Grundversorgung im Schnitt 40,37 Cent je Kilowattstunde, im günstigsten Neukundentarif 30,11 Cent. Bei 3.500 Kilowattstunden sind das rund 360 Euro im Jahr.

Bei Internet, Festnetz und Mobilfunk gilt seit dem 1. Dezember 2021 das neue Telekommunikationsgesetz. Nach der Mindestlaufzeit sind Verträge monatlich kündbar, die Rufnummernmitnahme kostet nichts, und beim Anbieterwechsel darf der Anschluss höchstens einen Arbeitstag ausfallen. In diesem Thema finden Sie die Ratgeber zum Anbieterwechsel, zum Wechselbonus, zum Sonderkündigungsrecht und zum Tarifvergleich.

Anbieter-Arten

Die Anbieter-Arten in diesem Thema

Was der Anbieter leistet

Was ein guter Anbieter bietet:

Die Leistungen, die Sie von einem seriösen Anbieter erwarten dürfen.

  • Ein Vergleich rechnet Arbeitspreis und Grundpreis auf Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch hoch. Die Stiftung Warentest rät zu Filtern: höchstens zwölf Monate Laufzeit, Preisgarantie, keine Vorkasse, keine Pakete. Vergleichen Sie in zwei Portalen und beim örtlichen Anbieter direkt.
  • Die Grundversorgung ist jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar. Sonderverträge laufen zunächst höchstens zwei Jahre, danach gilt höchstens ein Monat Frist. Kündigungen gehen in Textform, und der Lieferant muss sie innerhalb einer Woche bestätigen.
  • Im Sondervertrag muss eine Preiserhöhung spätestens einen Monat vorher angekündigt werden, in der Grundversorgung sechs Wochen vorher. Sie können ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen. Die Verbraucherzentralen raten, diese Kündigung selbst zu schicken.
  • Neukundenboni werden meist erst nach zwölf Monaten Belieferung gutgeschrieben, gerechnet ab Lieferbeginn. Im zweiten Jahr wird es oft teurer. Rechnen Sie Tarife deshalb auch ohne Bonus durch und sichern Sie die Bonusbedingungen als Screenshot.
  • Beauftragen Sie den neuen Anbieter mit Kündigung und Rufnummernmitnahme; die Mitnahme ist kostenlos. Fällt der Anschluss länger als einen Arbeitstag aus, stehen Ihnen 10 Euro pro Arbeitstag oder 20 Prozent des Monatsentgelts zu.
  • Ein Wechselservice wechselt per Vollmacht automatisch, behält aber oft 20 bis 30 Prozent der Ersparnis. Wer selbst vergleicht, spart meist mehr. Für Haushalte, die sonst nie wechseln würden, kann der Dienst sich trotzdem lohnen.

Brunolt ist ein unabhängiger Ratgeber: Wir prüfen oder zertifizieren keine Anbieter. Unsere Angaben stammen aus öffentlichen Quellen wie Verbraucherzentralen, Bundesnetzagentur und Stiftung Warentest.

Kosten

Grundpreis, Arbeitspreis und typische Tarife

Stundensätze fallen beim Tarifwechsel nicht an. Der Lieferantenwechsel selbst ist kostenlos, die Vergleichsportale finanzieren sich über Provisionen der Anbieter, und auch eine Anfrage über das Formular von Brunolt kostet Sie nichts. Sie geht per E-Mail an unsere Redaktion, die sie an passende Anbieter weiterleitet; Brunolt kann dafür von einem Partner eine Provision erhalten, ohne Mehrkosten für Sie.

Anders beim automatischen Wechselservice: Dort zahlt entweder der neue Energieanbieter eine Provision, oder der Dienst behält laut Verbraucherzentrale meist 30 Prozent, seltener 20 Prozent der Ersparnis. Bei Internet und Mobilfunk kann ein neuer Anbieter einmalige Anschlussgebühren verlangen; ob und in welcher Höhe, steht im jeweiligen Angebot und gehört in Ihre Rechnung über die Laufzeit.

Gut zu wissen

Wann sich ein Anbieterwechsel lohnt

Anlass für einen Wechsel gibt es häufiger, als viele denken. Bei Strom und Gas lohnt der Blick nach einem Einzug, denn ohne eigenen Vertrag landen Sie in der Grundversorgung, die jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar ist. Ebenso am Ende der Erstlaufzeit, die höchstens zwei Jahre dauern darf, und am Ende einer Preisgarantie. Kündigt der Lieferant eine Preiserhöhung an, dürfen Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen.

Bei Internet und Mobilfunk steht das Ende der Mindestlaufzeit auf der Rechnung. Danach ist der Vertrag mit einem Monat Frist kündbar, und oft steigt der Preis nach der Aktionsphase. Einen Festnetz- oder Internetwechsel stoßen Sie laut Bundesnetzagentur am besten rund drei Monate vor Vertragsende an.

Tarifübersicht

Preise im Detail nach Tarifart

Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle (Grundversorgung, Sonderkündigung, Neubauanschluss).

Tarif / LeistungÜbliche PreisspanneWas Sie wissen sollten
Lieferantenwechsel Strom oder Gas 0 € pauschal Der Wechsel selbst ist kostenlos; Kosten entstehen nur über den neuen Tarif.
Strom, günstigster Neukundentarif Um 30 ct/kWh Durchschnitt über Postleitzahlen, 3.500 kWh, Stand 23.09.2026.
Strom, Grundversorgung Um 40 ct/kWh Durchschnittlicher Grundversorgungstarif, Stand 23.09.2026.
Gas, Neukundentarif Rund 11–13 ct/kWh Bei 20.000 kWh inklusive Grundpreis, September 2026, je nach Quelle.
Wechselservice mit Erfolgsbeteiligung 20–30 % der Ersparnis Alternativ zahlt der neue Anbieter eine Provision an den Dienst.
Rufnummernmitnahme 0 € pauschal Seit Dezember 2026 dürfen dafür keine Entgelte berechnet werden.
Schlichtungsstelle Energie 0 € für Verbraucher Nach erfolgloser Beschwerde beim Lieferanten; Verfahren kostenfrei.

Rechte & Regeln

Gesetze, Rechte und Pflichten beim Vertrag

Die Rechte beim Energie-Tarifwechsel stehen vor allem im Energiewirtschaftsgesetz. § 41 Abs. 5 EnWG verpflichtet Lieferanten, Haushaltskunden spätestens einen Monat vor einer Preisänderung zu informieren, und erlaubt Ihnen, ohne Frist zum Tag der Änderung zu kündigen. § 41b EnWG regelt die Textform, die Bestätigung der Kündigung binnen einer Woche und das Sonderkündigungsrecht beim Umzug. In der Grundversorgung schreibt § 5 StromGVV vor, Preisänderungen sechs Wochen vorher bekannt zu geben. Für Telefon, Internet und Mobilfunk gilt das Telekommunikationsgesetz.

Staatliche Zuschüsse für einen Tarifwechsel gibt es nicht. Ein Wechselbonus ist eine freiwillige Leistung des Anbieters, keine Förderung. Hilfe bei Streit bieten öffentliche Stellen: Der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur informiert über Ihre Rechte, und die Schlichtungsstelle Energie vermittelt nach einer erfolglosen Beschwerde beim Lieferanten, für private Verbraucher kostenfrei. Bei Problemen mit Telefon und Internet können Sie Versorgungsunterbrechungen der Bundesnetzagentur melden.

Tipps

Die Tipps von Brunolt vor der Unterschrift

🔌 Brunolt, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anbieterwechsel gelingt. Wer ist Brunolt?

Frist zuerst prüfen

Ich schaue immer zuerst auf das Vertragsende, bevor ich einen einzigen Tarif vergleiche. Wer das Datum kennt, hat beim Wechsel die Zügel in der Hand.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Zählerstand notieren

Am Tag des Lieferbeginns fotografiere ich den Zählerstand. Das Bild kostet zehn Sekunden und erspart mir später jeden Streit um die Schlussrechnung.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Preisgarantie lesen

Bei jeder Preisgarantie lese ich nach, welche Preisbestandteile sie abdeckt. Das Wort Garantie allein sagt mir noch nicht, wovor sie mich schützt.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Bonus ausblenden

Im Vergleichsrechner schalte ich den Neukundenbonus aus. So sehe ich, welcher Tarif auch im zweiten Jahr noch günstig ist, wenn der Bonus längst ausgegeben ist.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Preisbrief ernst nehmen

Kommt ein Brief mit Preiserhöhung, kündige ich bei Bedarf selbst, bevor der neue Preis gilt. Danach ist das Sonderkündigungsrecht verbraucht.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Beschwerde vor Schlichtung

Bei Streit mit dem Energieversorger schreibe ich zuerst eine Beschwerde. Erst danach rufe ich die Schlichtungsstelle Energie an, für Verbraucher kostenfrei.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Anbieterwechsel bei Strom und Gas?

Der eigentliche Wechselprozess darf laut Verbraucherzentrale höchstens drei Wochen dauern, gerechnet ab dem Kontakt des neuen Lieferanten mit dem Netzbetreiber. Bei Strom muss die technische Umstellung seit Juni 2025 werktags binnen 24 Stunden erfolgen. Die Gesamtdauer hängt aber von Ihrer Kündigungsfrist ab: zwei Wochen aus der Grundversorgung, höchstens ein Monat nach der Erstlaufzeit eines Sondervertrags.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung?

Immer dann, wenn Ihr Strom- oder Gaslieferant die Preise ändert. Sie können dann ohne Einhaltung einer Frist zum Tag kündigen, an dem die neuen Preise gelten sollen, so steht es in § 41 Abs. 5 EnWG. Die Kündigung muss vorher beim Lieferanten eingehen. Im Sondervertrag muss die Ankündigung spätestens einen Monat vorher kommen, in der Grundversorgung sechs Wochen vorher.

Was kostet eine Anfrage über Brunolt?

Nichts, und sie verpflichtet Sie zu nichts. Ihre Anfrage geht per E-Mail an die Redaktion von Brunolt, die sie an einen oder mehrere passende Anbieter weiterleitet; der Anbieter meldet sich dann bei Ihnen. Brunolt kann von einem Partner eine Provision erhalten, Ihr Tarif wird dadurch nicht teurer. Eine bestimmte Antwortzeit oder Anzahl von Angeboten sagen wir nicht zu.

Wie prüfe ich die Preisgarantie meines Tarifs?

Lesen Sie im Vertrag oder Preisblatt, welche Preisbestandteile die Garantie abdeckt und bis zu welchem Datum sie gilt. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass eine Preisbindungsklausel Erhöhungen ausschließen oder nur begrenzen kann. Notieren Sie sich das Ende der Garantie im Kalender, denn danach steigt der Preis häufig, und das ist ein guter Zeitpunkt für einen neuen Vergleich.

Welche Unterlagen brauche ich für den Wechsel?

Für Strom und Gas brauchen Sie Name, Lieferadresse, Kundennummer beim bisherigen Anbieter und die Zählernummer oder die elfstellige Marktlokations-ID, dazu Ihren Jahresverbrauch. Alles steht auf der letzten Jahresrechnung. Für Internet und Festnetz nennen Sie Anschlussadresse, Kundennummer und die Rufnummern, die Sie mitnehmen wollen; die Angaben müssen genau zu den Daten beim alten Anbieter passen.

Was tun, wenn beim Wechsel etwas schiefgeht?

Bei Strom und Gas bleiben Sie versorgt, notfalls über den Grundversorger. Beschweren Sie sich zuerst schriftlich beim Lieferanten; hilft das nicht, können Sie die Schlichtungsstelle Energie anrufen, kostenfrei für Verbraucher. Fällt Ihr Internet beim Wechsel länger als einen Arbeitstag aus, stehen Ihnen Entschädigungen zu, und Sie können die Unterbrechung der Bundesnetzagentur melden.

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