Überblick
Was beim Anbieterwechsel Strom und Gas eigentlich wechselt
Beim Anbieterwechsel tauschen Sie nur den Lieferanten, also das Unternehmen, das Ihnen Strom oder Gas verkauft und die Rechnung schreibt. Leitungen, Zähler und Netzbetreiber bleiben dieselben, niemand muss in Ihre Wohnung. Deshalb kann es auch keine Versorgungslücke geben: Klappt etwas nicht, beliefert Sie der örtliche Grundversorger weiter. Der Wechsel selbst ist kostenlos, und der eigentliche Wechselprozess darf laut Verbraucherzentrale höchstens drei Wochen dauern.
Die Spielregeln hängen davon ab, in welchem Vertrag Sie stecken. Aus der Grundversorgung kommen Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist heraus. Ein Sondervertrag darf zunächst höchstens zwei Jahre laufen; danach ist er nach Angaben der Bundesnetzagentur mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Wer umzieht, hat nach § 41b EnWG ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist, es sei denn, der Lieferant bietet binnen zwei Wochen an, zu gleichen Bedingungen an der neuen Adresse weiterzuliefern.
Ablauf
Ablauf beim Anbieterwechsel Strom und Gas: Schritt für Schritt
Am Anfang steht die letzte Rechnung. Sie verrät die nächstmögliche Kündigung, Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden und die Nummern, die der neue Lieferant braucht: Ihre Kundennummer beim bisherigen Anbieter und die Zählernummer oder, seit Juni 2025 vorrangig, die elfstellige Marktlokations-ID. Mit Postleitzahl und Verbrauch vergleichen Sie Tarife und schließen den neuen Vertrag ab, online, per Telefon oder schriftlich. Bei Abschlüssen im Internet oder am Telefon haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, sofern Sie ordnungsgemäß darüber belehrt wurden.
Die ordentliche Kündigung des Altvertrags kann der neue Lieferant übernehmen, wenn Sie ihm eine Vollmacht erteilen; das ist der bequeme Normalfall. Anders bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung: Die Verbraucherzentralen raten, sie selbst zu erklären, weil sie bis zum Tag der Preisänderung eingegangen sein muss. Kündigungen gehen in Textform, also per Brief, Fax oder E-Mail, und der Lieferant muss sie innerhalb einer Woche bestätigen. Danach meldet der neue Anbieter Sie beim Netzbetreiber an. Seit dem 6. Juni 2025 darf der technische Wechsel bei Strom werktags nicht länger als 24 Stunden dauern; für Gas gilt diese Regel nicht.
Am Tag des Lieferbeginns notieren Sie den Zählerstand, am besten mit Foto, und geben ihn an beide Lieferanten weiter. Der alte Anbieter hat bis zu sechs Wochen nach Lieferende Zeit für die Schlussrechnung; prüfen Sie dort den Endstand und ob Ihre Abschläge vollständig verrechnet sind. Gibt es Streit, beschweren Sie sich zuerst schriftlich beim Unternehmen. Bleibt die Antwort unbefriedigend, können Sie die Schlichtungsstelle Energie anrufen, deren Verfahren für private Verbraucher kostenfrei ist.
Kosten
Was ein Anbieterwechsel Strom und Gas kostet und spart
Für den Wechsel selbst zahlen Sie nichts: Die Verbraucherzentralen betonen, dass der Lieferantenwechsel kostenlos ist, eine Wechselgebühr fällt nicht an. Kosten entstehen allein über den neuen Tarif. Deshalb lohnt es sich, Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde und Grundpreis gemeinsam auf Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch hochzurechnen.
Der Abstand ist beträchtlich. Laut Stromauskunft kostete am 23. September 2026 der günstigste Neukundentarif für Strom im Schnitt 30,11 Cent je Kilowattstunde, die Grundversorgung 40,37 Cent. Bei 3.500 Kilowattstunden im Jahr sind das rund 360 Euro Unterschied. Der BDEW nennt für 2026 einen durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von 37,0 Cent. Gas lag für Neukunden im September 2026 laut Verivox bei rund 13 Cent je Kilowattstunde.
Tarifübersicht
Preise im Detail nach Tarifart
Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle (Grundversorgung, Sonderkündigung, Neubauanschluss).
| Tarif / Leistung | Übliche Preisspanne | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Lieferantenwechsel Strom oder Gas | 0 € pauschal | Der Wechsel selbst ist kostenlos; Kosten entstehen nur über den neuen Tarif. |
| Strom, günstigster Neukundentarif | Um 30 ct/kWh | Durchschnitt über Postleitzahlen, 3.500 kWh, Stand 23.09.2026; regional deutlich verschieden. |
| Strom, Grundversorgung | Um 40 ct/kWh | Durchschnittlicher Grundversorgungstarif, Stand 23.09.2026; jeder Grundversorger hat eigene Preise. |
| Strom, Durchschnitt aller Haushalte | 37,0 ct/kWh | BDEW-Strompreisanalyse 2026, darin 9,2 Cent Netzentgelte je nach Netzgebiet. |
| Gas, Neukundentarif | Rund 11–13 ct/kWh | Durchschnitt bei 20.000 kWh inklusive Grundpreis, September 2026; je nach Quelle und Region. |
| Mögliche Ersparnis Strom | Rund 360 € pro Jahr | Durchschnitt beim Wechsel aus der Grundversorgung bei 3.500 kWh, Stand September 2026. |
| Schlichtungsverfahren Energie | 0 € für Verbraucher | Kostenfrei für private Verbraucher; setzt eine vorherige schriftliche Beschwerde beim Lieferanten voraus. |
Gut zu wissen
Wann sich ein Anbieterwechsel Strom und Gas lohnt
Am meisten bringt der Wechsel, wenn Sie noch nie gewechselt haben und in der Grundversorgung beliefert werden. Das ist oft der Fall nach einem Einzug: Wer dort Strom oder Gas nutzt, ohne einen Vertrag zu schließen, hat automatisch einen Grundversorgungsvertrag, der im Schnitt deutlich teurer ist als Neukundentarife. Da er jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar ist, können Sie praktisch sofort vergleichen und wechseln, ohne auf ein Vertragsende zu warten.
Ein zweiter Anlass ist das Ende der Erstlaufzeit oder einer Preisgarantie. Danach verlangen viele Lieferanten spürbar mehr, und der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit weiter, kündbar mit höchstens einem Monat Frist. Der dritte Anlass ist ein Schreiben mit Preiserhöhung: Dann können Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen. Auch ein Umzug ist eine gute Gelegenheit, den Vertrag neu zu verhandeln.
Tipps
Die Tipps von Brunolt vor der Unterschrift
🔌 Brunolt, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anbieterwechsel gelingt. Wer ist Brunolt?
Rechnung zuerst
Ich lege vor jedem Wechsel die letzte Jahresrechnung auf den Küchentisch. Dort steht, wann Sie frühestens kündigen können, und dieses Datum ist mein Kompass für alles Weitere.
Zählerstand fotografieren
Am Wechseltag halte ich das Handy vor den Zähler, Foto mit Datum. Mit so einem Bild ist ein Streit über die Schlussrechnung oft in wenigen Minuten erledigt.
Die richtige Nummer
Ich prüfe die elfstellige Marktlokations-ID auf der Rechnung doppelt. Ein Zahlendreher, und der neue Anbieter meldet womöglich die Wohnung des Nachbarn an.
Sonderkündigung selbst schicken
Geht es um eine Preiserhöhung, kündige ich selbst und in Textform. Die Frist ist zu knapp, um sie einem neuen Anbieter per Vollmacht zu überlassen.
Grundversorgung nur als Brücke
Wer einzieht und nichts unterschreibt, landet in der Grundversorgung. Das ist eine sichere Brücke, aber ich würde nicht lange darauf stehen bleiben.
Bestätigung abwarten
Ich hake erst ab, wenn beide Schreiben da sind: die Kündigungsbestätigung des alten Lieferanten, fällig binnen einer Woche, und die Lieferbestätigung des neuen.
FAQ
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Anbieterwechsel bei Strom und Gas insgesamt?
Der eigentliche Wechselprozess darf höchstens drei Wochen dauern, gerechnet ab dem Moment, in dem der neue Lieferant den Netzbetreiber anspricht. Bei Strom ist die technische Umstellung seit Juni 2025 sogar werktags binnen 24 Stunden vorgeschrieben. Die Gesamtdauer bestimmt aber Ihre Kündigungsfrist: aus der Grundversorgung zwei Wochen, aus einem Sondervertrag nach der Erstlaufzeit höchstens einen Monat.
Kostet der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters etwas, gibt es Gebühren?
Nein. Der Wechsel selbst ist kostenlos, eine Wechselgebühr fällt weder beim bisherigen noch beim neuen Lieferanten an. Geld sparen oder verlieren Sie nur über den neuen Tarif. Rechnen Sie deshalb Arbeitspreis und Grundpreis auf Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch hoch, und zwar ohne Bonus. Im September 2026 lag Strom in der Grundversorgung im Schnitt rund zehn Cent je Kilowattstunde über dem günstigsten Neukundentarif.
Kann ich beim Anbieterwechsel ohne Strom oder Gas dastehen?
Nein. Leitungen und Zähler bleiben unverändert, nur der Lieferant auf der Rechnung ändert sich. Geht beim Wechsel etwas schief, beliefert Sie der örtliche Grundversorger weiter, allerdings zu dessen meist höheren Preisen. Prüfen Sie daher nach etwa drei Wochen, ob die Lieferbestätigung des neuen Anbieters mit dem vereinbarten Lieferbeginn vorliegt, und fragen Sie sonst nach.
Welche Unterlagen brauche ich für den Anbieterwechsel?
Der neue Lieferant braucht Ihren Namen, die Lieferadresse, Ihre Kundennummer beim bisherigen Anbieter und die Zählernummer oder die elfstellige Marktlokations-ID, die seit Juni 2025 vorrangig genutzt wird. Alles steht auf Ihrer letzten Jahresrechnung. Dazu kommen Ihr Jahresverbrauch in Kilowattstunden für den Tarifvergleich und, wenn Sie per Lastschrift zahlen, Ihre Bankverbindung.
Soll ich selbst kündigen oder den neuen Anbieter kündigen lassen?
Bei einer ordentlichen Kündigung zum Vertragsende genügt meist eine Vollmacht für den neuen Lieferanten. Bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung raten die Verbraucherzentralen, selbst zu kündigen, denn die Erklärung muss vor dem Tag der Preisänderung beim alten Anbieter sein. Kündigen Sie in Textform und achten Sie auf die Bestätigung, die innerhalb einer Woche eintreffen muss.
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