Überblick
Was die Grundversorgung Strom ist
Die Grundversorgung ist der Auffangtarif für alle Haushalte ohne eigenen Stromvertrag. Sie entsteht automatisch, sobald Sie in einer Wohnung Strom verbrauchen, eine Unterschrift braucht es nicht. Geliefert wird zu den Allgemeinen Preisen und Bedingungen des örtlichen Grundversorgers, die er nach § 36 EnWG im Internet veröffentlichen muss.
Grundversorger ist das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im jeweiligen Netzgebiet. Der Netzbetreiber stellt es alle drei Jahre zum 1. Juli fest. Häufig sind es die Stadtwerke, zwingend ist das nicht. Laut Monitoringbericht 2025 wurden 2024 noch rund 23 Prozent der Stromkunden in der Grundversorgung beliefert.
Ablauf
Grundversorgung Strom: Beginn, Wechsel und Ersatzversorgung
In die Grundversorgung kommen Sie meist beim Einzug: Wer in eine Wohnung zieht und keinen Liefervertrag abschließt, wird mit der ersten verbrauchten Kilowattstunde Kunde des Grundversorgers. Melden Sie sich trotzdem mit Zählerstand, Zählernummer und Einzugsdatum, damit die Abrechnung ab dem richtigen Tag beginnt. Die Verbraucherzentrale NRW spricht von einem Vertrag durch schlüssiges Handeln: Die Entnahme von Strom genügt. Ab dann gelten die Allgemeinen Preise, bis Sie selbst einen anderen Tarif wählen. Ein Foto vom Zähler am Einzugstag schützt Sie vor Rechnungen für den Verbrauch Ihres Vormieters.
Heraus kommen Sie jederzeit. Nach § 20 StromGVV beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, die Kündigung braucht Textform und der Grundversorger muss sie unverzüglich mit Vertragsende bestätigen. Ein Entgelt für Kündigung oder Lieferantenwechsel darf er nicht verlangen. Meist übernimmt der neue Anbieter die Kündigung für Sie. Der Wechsel kann sofort beginnen, eine Mindestlaufzeit gibt es in der Grundversorgung nicht. Wählen Sie den neuen Tarif trotzdem mit Bedacht, denn dort gelten dann wieder Laufzeit und Frist des Sondervertrags.
Von der Grundversorgung zu unterscheiden ist die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG. Sie greift, wenn Ihr Verbrauch keinem Liefervertrag mehr zugeordnet werden kann, etwa weil Ihr Anbieter insolvent ist. Sie dauert höchstens drei Monate und geht danach in die Grundversorgung über, wenn Sie nichts unternehmen. Die Preise der Ersatzversorgung orientieren sich an der kurzfristigen Beschaffung an der Börse und dürfen zum 1. Und 15. Eines Monats angepasst werden. Für Sie heißt das: Nutzen Sie die drei Monate, um in Ruhe einen neuen Vertrag abzuschließen.
Kosten
Was kostet die Grundversorgung Strom?
Die Allgemeinen Preise legt jeder Grundversorger selbst fest, deshalb unterscheiden sie sich von Ort zu Ort. Im September 2026 lag der Arbeitspreis in der Grundversorgung laut Vergleichsdaten im Schnitt bei knapp 43 ct/kWh, Neukundentarife bei rund 30 ct/kWh. Das aktuelle Preisblatt Ihres Grundversorgers finden Sie auf dessen Website.
Für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch bedeutet der Abstand rechnerisch gut 400 Euro im Jahr allein beim Arbeitspreis. Im Einzelfall kann die Lücke viel größer sein: Ein Vergleichsportal rechnete im September 2026 für eine Stadt bei 4.000 kWh eine Ersparnis von 47 Prozent gegenüber dem günstigsten Tarif vor. Solche Beispiele sind nicht übertragbar, zeigen aber, wie groß der Abstand werden kann.
Tarifübersicht
Preise im Detail nach Tarifart
Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle (Grundversorgung, Sonderkündigung, Neubauanschluss).
| Tarif / Leistung | Übliche Preisspanne | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Arbeitspreis Grundversorgung | Rund 43 ct/kWh | Durchschnitt September 2026 laut Vergleichsdaten, je nach Grundversorger abweichend. |
| Arbeitspreis Neukundentarife | Rund 30 ct/kWh | Durchschnitt September 2026, Ihr Maßstab für den Ausstieg aus der Grundversorgung. |
| Haushaltsstrom im Schnitt | 37,0 ct/kWh | BDEW-Mittelwert 2026 über alle Tarife, Grundversorgung eingeschlossen. |
| Mehrkosten bei 3.500 kWh gegenüber Neukundentarif | Gut 400 € pro Jahr | Rechnerisch, nur Arbeitspreis; ohne Unterschiede beim Grundpreis und ohne Bonus. |
| Kündigung oder Wechsel aus der Grundversorgung | 0 € | Der Grundversorger darf dafür nach § 20 StromGVV kein gesondertes Entgelt verlangen. |
| Kündigungsfrist Grundversorgung | 2 Wochen, jederzeit | In Textform; der Grundversorger bestätigt unverzüglich mit Angabe des Vertragsendes. |
| Dauer der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG | Höchstens 3 Monate | Greift, wenn Ihr Verbrauch keinem Liefervertrag zugeordnet werden kann, etwa nach einer Insolvenz des Anbieters. |
Gut zu wissen
Wann die Grundversorgung Strom für Sie relevant wird
Typisch sind drei Situationen: der Einzug in eine neue Wohnung ohne eigenen Vertrag, das Ende eines Sondervertrags ohne Anschluss und die Insolvenz des bisherigen Anbieters, nach der Sie über die Ersatzversorgung in die Grundversorgung rutschen. In allen drei Fällen ist die Versorgung gesichert, aber der Preis ist selten der beste. Die Bundesnetzagentur nennt als weiteren Fall den Erstbezug nach einem neuen Netzanschluss, etwa im Neubau. Zahlen Sie die Allgemeinen Preise in keinem dieser Fälle länger als nötig.
Handeln sollten Sie, sobald Sie merken, dass Sie in der Grundversorgung sind. Das steht auf der Rechnung, oft als Grundversorgungstarif oder Allgemeiner Tarif. Vergleichen Sie mit Ihrem Jahresverbrauch und kündigen Sie mit zwei Wochen Frist. Kündigt der Grundversorger eine Preisänderung an, muss er das sechs Wochen vorher tun, und Sie dürfen zum Tag der Änderung ohne Frist gehen. Unser Angebotsformular hilft kostenlos und unverbindlich.
Tipps
Die Tipps von Brunolt vor der Unterschrift
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Kein Dauerzustand
Die Grundversorgung ist für mich wie ein Notstrom-Aggregat: gut, dass es da ist, aber niemand lässt es jahrelang laufen. Nach dem Einzug suche ich binnen weniger Wochen einen Sondervertrag.
Grundversorger ermitteln
Wer Grundversorger ist, steht auf der Website des Netzbetreibers. Den Netzbetreiber finde ich auf der Rechnung. Oft sind es die Stadtwerke, aber darauf verlasse ich mich nicht.
Allgemeine Preise lesen
Der Grundversorger muss seine Allgemeinen Preise im Internet veröffentlichen. Ich lege das Preisblatt neben ein Neukundenangebot und rechne beide mit meinem Jahresverbrauch durch.
Zählerstand beim Einzug
Am Einzugstag notiere ich Zählerstand und Zählernummer mit Foto. Ab diesem Moment läuft der Grundversorgungsvertrag, auch wenn ich nie etwas unterschrieben habe.
Preisänderung als Signal
Kündigt der Grundversorger neue Preise an, muss er das sechs Wochen vorher tun. Ich nutze die Zeit für einen Vergleich und kündige zum Tag der Änderung ohne Frist.
Ersatzversorgung im Blick
Geht mein Anbieter pleite, lande ich in der Ersatzversorgung, höchstens drei Monate lang. Ich warte das nicht ab, sondern schließe gleich einen neuen Vertrag ab.
FAQ
Häufige Fragen
Was ist die Grundversorgung beim Strom, und wie komme ich hinein?
Die Grundversorgung ist der Standardtarif des örtlichen Grundversorgers für Haushalte ohne eigenen Stromvertrag. Sie beginnt automatisch, sobald Sie in einer Wohnung Strom verbrauchen, eine Unterschrift ist nicht nötig. Geliefert wird zu veröffentlichten Allgemeinen Preisen. Die meisten Menschen landen nach einem Umzug in der Grundversorgung, weil sie beim Einzug keinen Tarif gewählt haben. Der Strom fließt trotzdem vom ersten Tag an.
Warum ist die Grundversorgung meist teurer als andere Tarife?
Der Grundversorger muss jeden Haushalt beliefern und Kunden jederzeit mit zwei Wochen Frist gehen lassen, was die Kalkulation erschwert. Zudem hat er als Standardanbieter wenig Wettbewerbsdruck. Im September 2026 lag die Grundversorgung laut Vergleichsdaten im Schnitt bei knapp 43 ct/kWh, Neukundentarife bei rund 30 ct/kWh. Die Verbraucherzentralen raten deshalb, nicht dauerhaft in der Grundversorgung zu bleiben.
Wie kündige ich die Grundversorgung Strom richtig?
Mit einer Frist von zwei Wochen, jederzeit und in Textform, also per Brief, E-Mail oder Fax. So regelt es § 20 StromGVV. Der Grundversorger muss die Kündigung unverzüglich mit Angabe des Vertragsendes bestätigen und darf kein Entgelt verlangen. Einfacher ist meist, einen neuen Tarif abzuschließen und dem neuen Anbieter die Kündigung zu überlassen. Notieren Sie am Wechseltag den Zählerstand.
Wie finde ich meinen Grundversorger heraus?
Grundversorger ist der Anbieter mit den meisten Haushaltskunden in Ihrem Netzgebiet. Der Netzbetreiber stellt ihn alle drei Jahre zum 1. Juli fest und veröffentlicht ihn im Internet. Den Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Stromrechnung oder erfragen ihn beim Vermieter. Häufig sind es die Stadtwerke, zwingend ist das nicht. Auch eine Websuche mit Ihrer Stadt und dem Wort Grundversorger führt meist zum Ziel.
Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG springt ein, wenn Ihr Verbrauch keinem Liefervertrag zugeordnet werden kann, etwa nach einer Insolvenz Ihres Anbieters oder bei einem gescheiterten Wechsel. Sie ist gesetzlich auf höchstens drei Monate begrenzt und geht dann in die Grundversorgung über. Ihre Preise orientieren sich an der kurzfristigen Beschaffung und können sich zweimal im Monat ändern. Suchen Sie in dieser Zeit einen neuen Vertrag.
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