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Ratgeber & Tarife: Wechselservice

Tarifvergleich Strom Gas Internet: die richtigen Filter und Fristen

Ein Tarifvergleich ist schnell gemacht, doch die Voreinstellungen der Rechner entscheiden, was oben steht. Sie erfahren hier, welche Filter Verbraucherschützer empfehlen, warum ein Portal nie den ganzen Markt zeigt und welche Fristen bei Strom, Gas und Internet gelten.

Thema: Tarifwechsel & Sparen

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🔄 15,58 ctPreisspanne je kWh Strom, günstigste bis teuerste Stadt
🔄 6 WochenVorlauf Vor Ende der Kündigungsfrist anfangen
🔄 1 ArbeitstagInternet-Ausfall Höchstens beim Anbieterwechsel
🔄 12 MonateLaufzeit-Filter Empfehlung der Stiftung Warentest

Überblick

Was ein Tarifvergleich Strom Gas Internet leisten kann

Ein Vergleichsrechner sortiert Tarife nach Ihrer Postleitzahl und Ihrem Verbrauch. Bei Strom und Gas zählen Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde, Grundpreis, Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie; bei Internet und Festnetz Bandbreite, Mindestlaufzeit und Monatspreis nach der Aktionsphase. Die Preisunterschiede sind groß: Laut Stromauskunft liegen beim Strom zwischen günstigster und teuerster Stadt 15,58 Cent je Kilowattstunde.

Ein Portal zeigt aber nie den ganzen Markt. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass meist nur Anbieter erscheinen, die mit dem Portal einen Vertrag haben, und dass Provisionen die Reihenfolge beeinflussen können. Portale müssen die wichtigsten Kriterien ihrer Rangfolge offenlegen. Die Stiftung Warentest hat acht große Vergleichsportale für Strom und Gas geprüft; keines schnitt besser als befriedigend ab.

Ablauf

So gehen Sie beim Tarifvergleich Schritt für Schritt vor

Beginnen Sie früh. Die Stiftung Warentest rät, den Wechsel spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist einzuleiten, damit Zeit bleibt, falls ein Anbieter Ihren Antrag ablehnt. Legen Sie die letzte Jahresrechnung bereit: Sie enthält Ihren Verbrauch in Kilowattstunden, die nächstmögliche Kündigung, Ihre Kundennummer und Zählernummer oder Marktlokations-ID. Bei Internet und Festnetz stehen Vertragsende und Kündigungsfrist auf der Rechnung oder im Kundenportal.

Dann stellen Sie die Filter ein. Empfohlen werden eine Vertragslaufzeit von höchstens zwölf Monaten, eine Preisgarantie, eine kurze Kündigungsfrist, keine Vorkasse und keine Pakettarife. Wer nicht jedes Jahr wechseln will, schaltet die Berücksichtigung des Neukundenbonus aus. Vergleichen Sie in mindestens zwei Portalen, schauen Sie beim örtlichen Anbieter direkt nach und beobachten Sie die Preise, wenn möglich, über einige Tage. Lesen Sie Kundenbewertungen, besonders solche, die nach einem Jahr geschrieben wurden.

Den Vertrag schließen Sie über das Portal oder direkt beim Anbieter ab; prüfen Sie danach, ob Laufzeit, Preis und Bonus in der Bestätigung stimmen. Die ordentliche Kündigung übernimmt meist der neue Anbieter. Bei Internet und Festnetz darf der Anschluss beim Wechsel höchstens einen Arbeitstag ausfallen, sonst stehen Ihnen 10 Euro pro Arbeitstag oder 20 Prozent des Monatsentgelts zu, je nachdem, was höher ist. Bei Strom und Gas notieren Sie den Zählerstand am Tag des Lieferbeginns.

Kosten

Was ein Tarifvergleich Strom Gas Internet kostet und bringt

Die Vergleichsrechner sind für Sie kostenlos; sie finanzieren sich über Provisionen der Anbieter, wenn ein Vertrag über sie zustande kommt. Auch der Wechsel selbst kostet nichts, bei Internet und Festnetz ist seit Dezember 2021 zudem die Rufnummernmitnahme kostenlos. Wer lieber einen Wechselservice beauftragt, gibt je nach Modell oft 20 bis 30 Prozent der Ersparnis ab.

Was der Vergleich bringt, zeigt der Strompreis: Laut Stromauskunft kostete der günstigste Neukundentarif am 23. September 2026 im Schnitt 30,11 Cent je Kilowattstunde, die Grundversorgung 40,37 Cent. Der BDEW nennt für 2026 einen Durchschnittspreis von 37,0 Cent, davon 9,2 Cent Netzentgelte. Gas lag für Neukunden bei rund 13 Cent je Kilowattstunde.

Tarifübersicht

Preise im Detail nach Tarifart

Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle (Grundversorgung, Sonderkündigung, Neubauanschluss).

Tarif / LeistungÜbliche PreisspanneWas Sie wissen sollten
Online-Vergleichsrechner 0 € für Sie Finanziert über Provisionen der Anbieter; nicht jedes Portal listet alle Anbieter.
Wechselservice mit Erfolgsbeteiligung 20–30 % der Ersparnis Je nach Dienst; andere finanzieren sich über eine Provision des neuen Anbieters.
Rufnummernmitnahme Festnetz 0 € pauschal Seit 1. Dezember 2026 dürfen dafür keine Entgelte berechnet werden.
Entschädigung bei Internetausfall 10 € pro Arbeitstag Oder 20 Prozent des Monatsentgelts, wenn das mehr ist; ab dem zweiten Arbeitstag.
Strom, günstigster Neukundentarif Um 30 ct/kWh Durchschnitt über Postleitzahlen bei 3.500 kWh, Stand 23.09.2026.
Strom, Grundversorgung Um 40 ct/kWh Durchschnittlicher Grundversorgungstarif, Stand 23.09.2026; regional verschieden.
Gas, Neukundentarif Rund 11–13 ct/kWh Durchschnitt bei 20.000 kWh inklusive Grundpreis, September 2026, je nach Quelle.

Gut zu wissen

Wann sich der Tarifvergleich Strom Gas Internet lohnt

Bei Strom und Gas lohnt der Vergleich vor allem am Ende einer Preisgarantie oder der Erstlaufzeit, nach einem Preiserhöhungsschreiben und immer dann, wenn Sie noch in der Grundversorgung sind. Diese ist jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar. Sonderverträge laufen zunächst höchstens zwei Jahre und sind danach mit höchstens einem Monat Frist kündbar; bei einer Preiserhöhung dürfen Sie ohne Frist zum Tag der Änderung kündigen.

Bei Internet und Festnetz lohnt der Blick auf die Rechnung, sobald die Mindestlaufzeit endet. Danach ist der Vertrag monatlich mit einem Monat Frist kündbar, und oft steigt der Preis nach der Aktionsphase. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den Wechsel rund drei Monate vor Vertragsende anzustoßen. Ein Umzug ist ebenfalls ein guter Anlass: Kann der alte Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern, dürfen Sie mit einem Monat Frist kündigen.

Tipps

Die Tipps von Brunolt vor der Unterschrift

🔌 Brunolt, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anbieterwechsel gelingt. Wer ist Brunolt?

Zwei Portale, ein Anbieter

Ich vergleiche immer in zwei Portalen und schaue danach noch auf die Seite meines örtlichen Versorgers. Nicht jeder Anbieter lässt sich in jedem Rechner listen.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Voreinstellungen lüften

Bevor ich auf die Ergebnisliste schaue, öffne ich die Filter. Bonus aus, Vorkasse aus, Pakete aus: Erst dann sieht die Rangliste ehrlich aus.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Echten Verbrauch eintippen

Ich trage den Verbrauch aus der letzten Jahresrechnung ein, nicht eine Schätzung. Zehn Prozent daneben, und der vermeintlich günstigste Tarif rutscht nach hinten.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Nicht nur der Erste

Den ersten Platz nehme ich nie ungeprüft. Ich lese Laufzeit, Preisgarantie und Kündigungsfrist und schaue, was Kunden nach einem Jahr über den Anbieter schreiben.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Rufnummer mitnehmen

Beim Internetwechsel lasse ich den neuen Anbieter kündigen und die Rufnummer mitnehmen. Die Mitnahme kostet seit Dezember 2021 nichts mehr.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Drei Monate Vorlauf

Für Festnetz und Internet stoße ich den Wechsel rund drei Monate vor Vertragsende an. Dann bleibt Zeit, falls Daten nicht zusammenpassen und nachgebessert werden muss.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

FAQ

Häufige Fragen

Welche Filter sollte ich im Vergleichsrechner einstellen?

Die Stiftung Warentest empfiehlt eine Vertragslaufzeit von höchstens zwölf Monaten, eine Preisgarantie, eine kurze Kündigungsfrist und den Ausschluss von Vorkasse und Pakettarifen. Wer nicht jährlich wechseln will, schaltet die Berücksichtigung des Neukundenbonus aus oder begrenzt ihn auf 15 Prozent der Kosten. Tragen Sie den tatsächlichen Verbrauch aus Ihrer letzten Jahresrechnung ein, nicht einen Schätzwert.

Zeigen Vergleichsportale alle Anbieter?

Nein. Laut Verbraucherzentralen erscheinen meist nur Anbieter, die mit dem Portal einen Vertrag haben, und Provisionen können die Reihenfolge beeinflussen. Portale müssen die wichtigsten Kriterien ihrer Reihenfolge offenlegen. Vergleichen Sie deshalb in mindestens zwei Portalen und prüfen Sie zusätzlich die Tarife Ihres örtlichen Versorgers direkt auf dessen Webseite, denn manche günstige Anbieter tauchen gar nicht auf.

Wie lange darf mein Internet beim Anbieterwechsel ausfallen?

Höchstens einen Arbeitstag. So steht es seit Dezember 2021 im Telekommunikationsgesetz. Dauert der Ausfall länger, muss der alte Anbieter Sie weiterversorgen, zum halben Preis, und Ihnen stehen 10 Euro pro Arbeitstag oder 20 Prozent des Monatsentgelts zu. Beauftragen Sie den neuen Anbieter mit Kündigung und Rufnummernmitnahme und achten Sie darauf, dass Name und Adresse überall gleich geschrieben sind.

Wann kann ich Strom, Gas und Internet kündigen?

Die Grundversorgung für Strom und Gas ist jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar. Sonderverträge laufen zunächst höchstens zwei Jahre und sind danach mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Internet- und Festnetzverträge können Sie nach Ende der Mindestlaufzeit monatlich mit einem Monat Frist kündigen. Bei einer Preiserhöhung für Strom oder Gas kündigen Sie ohne Frist zum Tag der Änderung.

Soll ich den günstigsten Tarif in der Liste nehmen?

Nicht automatisch. Die Stiftung Warentest rät, neben dem Preis auf Kundenbewertungen zu achten, vor allem auf Erfahrungen nach einem Jahr, wenn Boni ausgezahlt werden sollten. Prüfen Sie Laufzeit, Preisgarantie und Kündigungsfrist und rechnen Sie die Kosten ohne Bonus für zwei Jahre. Ein Tarif auf Platz drei mit fairen Bedingungen ist oft die bessere Wahl.

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