Überblick
Was bedeutet Wechselbonus sichern konkret?
Ein Wechselbonus, meist Neukundenbonus genannt, ist eine einmalige Gutschrift, die ein Strom- oder Gaslieferant neuen Kunden verspricht. Laut Verivox liegt er typischerweise bei bis zu 200 Euro, abhängig von Tarif, Versorger und teils vom Verbrauch. In der Regel wird er nach einem vollen Belieferungsjahr mit der Jahresrechnung verrechnet oder überwiesen. Daneben gibt es den Sofortbonus, einen festen Betrag, der meist spätestens 60 Tage nach Lieferbeginn fließt.
Als Neukunde gilt in der Regel nur, wer in den letzten sechs Monaten nicht vom selben Anbieter oder einer anderen Vertriebsmarke desselben Konzerns beliefert wurde. Die Verbraucherzentrale weist auf die Folgen hin: Im zweiten Jahr sorgen hohe Arbeits- oder Grundpreise oft für eine deutlich höhere Rechnung. Wer den Bonus sichern will, muss also zwei Dinge im Blick behalten: die Bedingungen der Auszahlung und den richtigen Zeitpunkt für den nächsten Wechsel.
Ablauf
Ablauf: vom Vertragsabschluss bis zur Bonusgutschrift
Vor dem Abschluss lesen Sie die Bonusbedingungen in den AGB oder im Preisblatt. Die Verbraucherzentralen nennen typische Stolpersteine: Der Bonus ist an zwölf Monate Belieferung gebunden, nicht an zwölf Monate Vertragslaufzeit; er hängt an einem Mindestverbrauch; oder bestimmte Kunden sind ausgeschlossen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Ausschluss von Haushalten mit Photovoltaikanlage für unzulässig erklärt, weil er vorher nicht deutlich genug mitgeteilt wurde. Sichern Sie das Angebot als Screenshot oder Ausdruck.
Nach dem Abschluss meldet der neue Lieferant Sie beim Netzbetreiber an, und die Belieferung beginnt. Ab diesem Tag läuft die Frist für den Bonus, und zwischen Vertragsbeginn und Lieferbeginn können mehrere Tage oder Wochen liegen. Genau daran entzündet sich oft der Streit: Kündigen Sie zum Ende der zwölfmonatigen Laufzeit, fehlen womöglich einige Tage Belieferung. Der Bundesgerichtshof hat 2013 (VIII ZR 225/12 und VIII ZR 246/12) entschieden, dass unklare Klauseln so auszulegen sind, wie ein durchschnittlicher Kunde sie versteht, und den Bonus trotz Kündigung nach zwölf Monaten zugesprochen.
Mit der ersten Jahresrechnung prüfen Sie, ob der Bonus verrechnet wurde. Fehlt er, fordern Sie ihn schriftlich beim Lieferanten ein, mit Verweis auf Ihre gesicherten Bedingungen und einer Frist. Bleibt die Beschwerde ohne Ergebnis, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden; das Verfahren ist für private Verbraucher kostenfrei. Die Verbraucherzentralen beraten ebenfalls. Planen Sie zugleich den nächsten Schritt, denn nach dem ersten Jahr lohnt meist ein neuer Vergleich.
Kosten
Was ein Wechselbonus wirklich einbringt
Ein Bonus von 100 oder 200 Euro klingt nach viel, verteilt sich aber auf ein Jahr und fällt danach weg. Die Stiftung Warentest rät Kunden, die nicht jedes Jahr wechseln wollen, den Bonus im Vergleichsrechner auszuschalten. Sie schlägt als Filter außerdem vor, Tarife auszublenden, bei denen der Bonus mehr als 15 Prozent der Kosten ausmacht.
Maßgeblich bleibt der Preis je Kilowattstunde. Laut Stromauskunft kostete der günstigste Neukundentarif für Strom am 23. September 2026 im Schnitt 30,11 Cent, die Grundversorgung 40,37 Cent. Ein Tarif mit hohem Bonus und hohem Arbeitspreis kann über zwei Jahre teurer sein als einer ohne Bonus. Rechnen Sie beide Varianten für Ihren Jahresverbrauch und für zwei Jahre durch.
Tarifübersicht
Preise im Detail nach Tarifart
Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle (Grundversorgung, Sonderkündigung, Neubauanschluss).
| Tarif / Leistung | Übliche Preisspanne | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Neukundenbonus Strom oder Gas | Meist bis 200 € einmalig | Meist nach zwölf Monaten Belieferung, mit der Jahresrechnung verrechnet oder überwiesen. |
| Sofortbonus | Fester Betrag, einmalig | Wird meist spätestens 60 Tage nach Lieferbeginn gezahlt; Höhe je nach Tarif. |
| Empfohlene Bonusgrenze im Vergleich | Max. 15 % der Jahreskosten | Filtervorschlag der Stiftung Warentest, damit der Bonus den Vergleich nicht verzerrt. |
| Strom, günstigster Neukundentarif | Um 30 ct/kWh | Durchschnitt über Postleitzahlen bei 3.500 kWh, Stand 23.09.2026; ohne Bonus rechnen. |
| Lieferantenwechsel | 0 € pauschal | Der Wechsel selbst ist kostenlos; Kosten entstehen nur über den gewählten Tarif. |
| Schlichtung bei fehlendem Bonus | 0 € für Verbraucher | Schlichtungsstelle Energie nach erfolgloser Beschwerde beim Lieferanten; Verfahren kostenfrei. |
Gut zu wissen
Wann sich das Wechselbonus sichern lohnt
Ein Bonustarif lohnt sich vor allem für Menschen, die bereit sind, jedes Jahr zu vergleichen und zu wechseln. Wer den Kalender im Blick hat, kann nach zwölf Monaten Belieferung den Bonus mitnehmen und rechtzeitig in den nächsten günstigen Tarif gehen. Voraussetzung ist, dass Sie Neukunde sind, also in den letzten sechs Monaten nicht vom selben Anbieter oder seiner Konzernmarke beliefert wurden.
Weniger geeignet ist der Bonus für alle, die lieber lange bei einem Anbieter bleiben. Für sie zählt ein dauerhaft niedriger Arbeitspreis mit Preisgarantie mehr als eine Einmalzahlung, die im zweiten Jahr verpufft. Vorsicht auch, wenn Ihr Verbrauch schwankt, etwa durch eine neue Solaranlage oder einen Auszug im Haushalt: Ist der Bonus an einen Mindestverbrauch gebunden, kann er gekürzt werden oder ganz entfallen.
Tipps
Die Tipps von Brunolt vor der Unterschrift
🔌 Brunolt, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anbieterwechsel gelingt. Wer ist Brunolt?
Ohne Bonus rechnen
Ich rechne jeden Tarif einmal ganz ohne Bonus durch. Der Bonus ist ein Zuckerstück fürs erste Jahr, danach zählt nur noch der Arbeitspreis.
Lieferbeginn zählt
Heißt es zwölf Monate Belieferung, zähle ich ab dem Lieferbeginn, nicht ab der Unterschrift. Zwischen beiden liegen oft Wochen, die dem Bonus fehlen.
Angebot sichern
Ich speichere das Angebot mit den Bonusbedingungen als Screenshot oder PDF. Ändert der Anbieter später seine Webseite, habe ich meine Fassung in der Hand.
Jahresrechnung prüfen
Mit der ersten Jahresrechnung suche ich die Zeile mit dem Bonus. Fehlt sie, schreibe ich dem Anbieter sofort und setze eine klare Frist.
Kleingedrucktes zum Verbrauch
Ich prüfe, ob der Bonus an einen Mindestverbrauch geknüpft ist. Wer eine Solaranlage hat oder sparsam lebt, erreicht die Schwelle womöglich nicht.
Wechsel planen
Ich trage mir das Ende der ersten zwölf Monate in den Kalender. Dann vergleiche ich neu, denn im zweiten Jahr ohne Bonus wird es meist teurer.
FAQ
Häufige Fragen
Wann wird der Neukundenbonus bei Strom und Gas ausgezahlt?
In der Regel nach einem vollen Jahr Belieferung, meist verrechnet mit der ersten Jahresrechnung oder als Überweisung. Entscheidend ist der Lieferbeginn, nicht das Datum der Unterschrift. Einen Sofortbonus zahlen viele Anbieter dagegen schon innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn. Prüfen Sie Ihre Jahresrechnung Zeile für Zeile und fordern Sie einen fehlenden Bonus schriftlich ein.
Verliere ich den Bonus, wenn ich nach zwölf Monaten kündige?
Nicht unbedingt. Der Bundesgerichtshof hat 2013 (VIII ZR 225/12 und VIII ZR 246/12) entschieden, dass Kunden den Bonus bekommen, wenn sie nach zwölf Monaten kündigen und die Klausel nicht klar etwas anderes sagt. Unklare Formulierungen werden so ausgelegt, wie ein durchschnittlicher Kunde sie versteht. Lesen Sie trotzdem vorher genau, ob Belieferungszeit oder Vertragslaufzeit gemeint ist.
Wer gilt beim Wechselbonus als Neukunde?
Meist nur, wer in den letzten sechs Monaten nicht vom selben Anbieter beliefert wurde. Viele Lieferanten zählen auch andere Vertriebsmarken desselben Konzerns dazu. Wer also von einer Marke zur Tochtermarke wechselt, geht beim Bonus womöglich leer aus. Die genaue Regel steht in den Bonusbedingungen; im Zweifel fragen Sie vor dem Abschluss schriftlich nach und bewahren die Antwort auf.
Was tun, wenn der Wechselbonus nicht gezahlt wird?
Schreiben Sie dem Lieferanten, verweisen Sie auf die Bonusbedingungen zum Zeitpunkt des Abschlusses, am besten mit Screenshot, und setzen Sie eine Frist von etwa zwei Wochen. Hilft das nicht, können Sie die Schlichtungsstelle Energie anrufen, deren Verfahren für private Verbraucher kostenfrei ist. Auch die Verbraucherzentralen beraten bei Streit um Bonuszahlungen und kennen die typischen Klauseln.
Sollte ich den Bonus im Tarifvergleich berücksichtigen?
Nur, wenn Sie wirklich jedes Jahr wechseln wollen. Die Stiftung Warentest rät allen anderen, die Option zur Berücksichtigung des Neukundenbonus auszuschalten, und empfiehlt, Tarife mit einem Bonusanteil über 15 Prozent der Kosten auszublenden. So sehen Sie, welcher Tarif auch im zweiten Jahr günstig bleibt. Laut Verbraucherzentrale steigt die Rechnung dann ohne Bonus oft deutlich.
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