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Strom · Wechsel in 24 Stunden

Stromanbieter wechseln: so läuft der Wechsel Schritt für Schritt

Der Wechsel des Stromanbieters kostet nichts, und das Licht bleibt dabei an. Hier sehen Sie, wer was erledigt, welche Fristen Ihr alter Vertrag setzt, welche Belege Sie aufheben sollten und wie viel Geld zwischen Grundversorgung und Neukundentarif liegt.

Thema: Strom

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24 Std.Technischer Wechsel Werktags beim Strom, seit Juni 2025
0 €Wechselkosten Zusatzkosten verboten, § 20a EnWG
6 WochenSchlussrechnung Spätestens nach Lieferende, § 40c EnWG
7,1 Mio.Wechsel 2024 Stromkunden, laut Bundesnetzagentur

Überblick

Was beim Stromanbieter wechseln wirklich passiert

Beim Wechsel tauschen Sie nur den Lieferanten, also das Unternehmen, das Ihnen den Strom verkauft und die Rechnung schickt. Leitungen, Zähler und Netzbetreiber bleiben dieselben. Deshalb gibt es auch keine Unterbrechung: Selbst wenn beim Wechsel etwas schiefgeht, beliefert Sie der örtliche Grundversorger weiter, bis ein neuer Vertrag greift. Sie müssen dafür weder einen Termin mit einem Techniker vereinbaren noch jemanden in die Wohnung lassen.

Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Lieferantenwechsel beim Strom an jedem Werktag innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Das beschleunigt den Ablauf, verkürzt aber keine Vertragslaufzeit. Wer in einem Vertrag mit fester Erstlaufzeit steckt, wechselt erst zum nächsten Kündigungstermin. In der Grundversorgung reichen dagegen zwei Wochen Frist. Bei Gas gilt die 24-Stunden-Regel übrigens nicht, dort bleibt es bei den bisherigen Abläufen. Kündigt der neue Anbieter für Sie, achten Sie auf den Termin in seiner Bestätigung.

Ablauf

Stromanbieter wechseln: Ablauf, Dauer und Beteiligte

Am Anfang stehen drei Angaben aus Ihrer letzten Jahresabrechnung: Jahresverbrauch in Kilowattstunden, Zählernummer und Vertragsende. Mit Postleitzahl und Verbrauch vergleichen Sie Tarife; Stiftung Warentest rät, zwei bis drei Vergleichsrechner zu nutzen, den Bonus nicht einzurechnen und Tarife mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit und mindestens zwölf Monaten Preisgarantie zu wählen. Sichern Sie die Tarifdetails vor dem Abschluss als Screenshot. Das dauert eine Viertelstunde und erspart später Diskussionen.

Beim Abschluss erteilen Sie dem neuen Anbieter in der Regel eine Vollmacht, Ihren alten Vertrag zu kündigen. Er meldet Sie beim Netzbetreiber an und muss Ihnen nach § 20a EnWG unverzüglich in Textform bestätigen, ob und ab wann er liefern kann. Das Verfahren darf ab der Anmeldung höchstens drei Wochen dauern. Wollen Sie ein Sonderkündigungsrecht nach einer Preiserhöhung nutzen, kündigen Sie besser selbst, empfiehlt die Verbraucherzentrale.

Am Wechseltag lesen Sie den Zähler ab und melden den Stand an Netzbetreiber, alten und neuen Lieferanten. Der alte Anbieter muss seine Schlussrechnung nach § 40c EnWG spätestens sechs Wochen nach Lieferende stellen, ein Guthaben ist binnen zwei Wochen auszuzahlen. Wer häufig wechselt, sollte beim früheren Anbieter die Löschung seiner Daten verlangen, damit spätere Anträge nicht abgelehnt werden. Prüfen Sie die Schlussrechnung genau: Stimmen Zählerstand, Zeitraum und Abschläge nicht, widersprechen Sie schriftlich und legen das Foto bei.

Kosten

Was der Wechsel kostet und was er spart

Der Wechsel selbst ist kostenlos: § 20a EnWG verbietet zusätzliche Kosten für den Lieferantenwechsel, und auch der Grundversorger darf für die Kündigung kein Entgelt verlangen. Sie zahlen ab Lieferbeginn einfach den neuen Tarif, bestehend aus Arbeitspreis je Kilowattstunde und monatlichem Grundpreis. Auch unser Angebotsformular ist kostenlos und unverbindlich; kommt ein Vertrag zustande, kann Brunolt eine Provision vom Partner erhalten.

Wie viel ein Wechsel bringt, hängt vom Ausgangstarif ab. Im September 2026 lagen Neukundentarife laut Vergleichsdaten im Schnitt bei rund 30 ct/kWh, die Grundversorgung bei knapp 43 ct/kWh. Bei 3.500 kWh Jahresverbrauch sind das rechnerisch rund 440 Euro Unterschied beim Arbeitspreis. Wer schon einen Sondervertrag hat, spart meist deutlich weniger.

Tarifübersicht

Preise im Detail nach Tarifart

Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle (Grundversorgung, Sonderkündigung, Neubauanschluss).

Tarif / LeistungÜbliche PreisspanneWas Sie wissen sollten
Lieferantenwechsel 0 € Zusatzkosten sind nach § 20a EnWG ausgeschlossen, auch für die Kündigung.
Arbeitspreis Neukundentarif Rund 30 ct/kWh Durchschnitt September 2026, je nach Postleitzahl und Laufzeit.
Arbeitspreis Grundversorgung Rund 43 ct/kWh Durchschnitt September 2026, Allgemeine Preise des Grundversorgers.
Grundpreis Ca. 10–18 € pro Monat Bei günstigen Tarifen, fällt unabhängig vom Verbrauch jeden Monat an.
Haushaltsstrom im Schnitt 37,0 ct/kWh BDEW-Mittelwert 2026 über alle Tarife.
Differenz bei 3.500 kWh Rund 440 € pro Jahr Rechnerisch zwischen Grundversorgung und Neukundentarif, nur Arbeitspreis.
Guthaben aus der Schlussrechnung Auszahlung binnen 2 Wochen Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Lieferende, § 40c EnWG.

Gut zu wissen

Wann sich ein Wechsel des Stromanbieters lohnt

Der naheliegendste Anlass ist eine Preiserhöhung. Als Haushaltskunde müssen Sie spätestens einen Monat vorher informiert werden und dürfen dann zum Tag der Änderung ohne Frist kündigen, ohne dass Gebühren anfallen. Ebenso lohnt der Blick auf den Markt, wenn Ihre Erstlaufzeit endet: Verträge, die seit März 2022 geschlossen wurden, sind danach mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Prüfen Sie dazu das Datum auf Ihrer Vertragsbestätigung.

Wer noch in der Grundversorgung ist, weil er nach einem Umzug nie einen Tarif gewählt hat, hat den größten Hebel. Hier genügen zwei Wochen Kündigungsfrist. Auch ein auslaufender Bonus ist ein Anlass: Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Bonustarife im zweiten Jahr meist teurer werden und die Ersparnis im ersten Jahr oft nur aus dem Bonus bestand. Wer umzieht, prüft ebenfalls neu.

Tipps

Die Tipps von Brunolt vor der Unterschrift

🔌 Brunolt, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anbieterwechsel gelingt. Wer ist Brunolt?

Frist zuerst rechnen

Ich rechne vom Vertragsende rückwärts und fange sechs Wochen vor dem Kündigungstermin an, wie Stiftung Warentest rät. So bleibt Luft, falls ein Anbieter meinen Antrag ablehnt.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Zählerstand mit Foto

Am Wechseltag fotografiere ich den Zähler samt Zählernummer und schicke den Stand an Netzbetreiber, alten und neuen Anbieter. Drei Empfänger, ein Foto, kein Streit.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Screenshot vom Tarif

Vor dem Abschluss mache ich einen Screenshot der Tarifdetails mit Bonus, Laufzeit und Preisgarantie. Kommt die Bestätigung, lege ich beides nebeneinander wie zwei Puzzleteile, die passen müssen.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Sonderkündigung selbst

Nutze ich ein Sonderkündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung, kündige ich selbst. Die Verbraucherzentrale rät dazu, weil nicht jeder neue Anbieter diesen Fall übernimmt.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Guthaben nachhalten

Nach dem Wechsel notiere ich mir sechs Wochen im Kalender. Bis dahin muss die Schlussrechnung da sein, ein Guthaben kommt binnen zwei Wochen danach.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Bonus nicht einrechnen

Im Vergleich lasse ich den Neukundenbonus weg. Rechnet sich ein Tarif erst mit Bonus, wird das zweite Jahr so teuer wie ein Hotelfrühstück, das nicht im Zimmerpreis steckt.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, den Stromanbieter zu wechseln, und ab wann liefert der neue?

Technisch muss der Wechsel beim Strom seit Juni 2025 werktags innerhalb von 24 Stunden möglich sein, das gesamte Verfahren darf ab der Anmeldung beim Netzbetreiber höchstens drei Wochen dauern. Wann Sie tatsächlich wechseln, bestimmt aber Ihr alter Vertrag: In der Grundversorgung nach zwei Wochen, im Sondervertrag erst zum nächsten Kündigungstermin.

Muss ich meinen alten Stromvertrag beim Wechsel selbst kündigen?

Meist nicht. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung, wenn Sie ihm beim Abschluss eine Vollmacht erteilen. Bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung rät die Verbraucherzentrale jedoch, selbst in Textform zu kündigen, weil nicht jeder Anbieter diesen Fall bearbeitet. Der alte Lieferant muss die Kündigung binnen einer Woche mit Vertragsende bestätigen.

Kann beim Wechsel des Stromanbieters der Strom ausfallen?

Nein. Netz und Zähler bleiben gleich, nur der Lieferant ändert sich. Klappt der Übergang nicht nahtlos, beliefert Sie der örtliche Grundversorger über die Ersatzversorgung weiter, höchstens drei Monate lang. In dieser Zeit sollten Sie den neuen Vertrag klären, denn die Ersatzversorgung ist in der Regel teurer als ein Sondertarif.

Wem muss ich beim Anbieterwechsel den Zählerstand melden?

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Zählerstand am Wechseltag an drei Stellen zu melden: an den Netzbetreiber, den alten und den neuen Lieferanten. Fotografieren Sie den Zähler mit sichtbarer Zählernummer und notieren Sie das Datum. Damit lässt sich jede Schätzung in der Schlussrechnung widerlegen, die spätestens sechs Wochen nach Lieferende kommen muss.

Wie oft darf ich den Stromanbieter wechseln, ohne Nachteile?

Beliebig oft, solange Sie Laufzeit und Kündigungsfrist einhalten. Allerdings lehnen manche Anbieter Kunden ab, die häufig wechseln. Die Verbraucherzentrale rät Vielwechslern deshalb, beim früheren Anbieter die Löschung ihrer Daten zu verlangen. Wer Bonustarife nutzt, sollte sich darauf einstellen, nach einem Jahr erneut zu wechseln, weil das zweite Jahr meist teurer ist.

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