Überblick
Handyvertrag kündigen: Was sich seit 2026 geändert hat
Ein Handyvertrag endet nicht von allein, Sie müssen ihn kündigen. Die gute Nachricht: Seit dem 1. Dezember 2021 verlängern sich Mobilfunkverträge nach der Mindestlaufzeit nicht mehr um ein ganzes Jahr. Nach § 56 Abs. 3 TKG können Sie einen stillschweigend verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, und der Anbieter muss Sie vor der Verlängerung auf dieses Recht hinweisen.
Zum Ende der Mindestlaufzeit, die höchstens 24 Monate beträgt, gilt bei Verträgen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat. Bei älteren Verträgen können noch drei Monate vereinbart sein. Seit dem 1. Juli 2022 muss jeder Anbieter, bei dem man online abschließen kann, außerdem einen Kündigungsbutton auf seiner Website anbieten. Kosten für die Kündigung selbst sind nach § 56 Abs. 4 TKG ausgeschlossen.
Ablauf
So kündigen Sie Ihren Handyvertrag richtig
Suchen Sie zuerst Ihre Vertragsdaten zusammen: Kundennummer, Rufnummer und das Ende der Mindestlaufzeit. Sie stehen in der Auftragsbestätigung, in der Vertragszusammenfassung oder im Kundenportal. Rechnen Sie vom Laufzeitende einen Monat zurück, bei Altverträgen gegebenenfalls drei. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung beim Anbieter eingeht, nicht der Tag, an dem Sie sie abschicken. Kündigen Sie deshalb einige Tage früher als nötig, vor allem wenn Sie per Post kündigen. Nach der Mindestlaufzeit genügt jederzeit ein Monat Frist.
Der einfachste Weg ist der Kündigungsbutton nach § 312k BGB. Er muss auf der Website gut sichtbar sein und führt zu einer Bestätigungsseite, auf der Sie Namen, Vertragsdaten und den gewünschten Termin angeben. Nach dem Klick muss der Anbieter den Eingang sofort bestätigen. Ebenso wirksam ist eine Kündigung per E-Mail oder Brief. Fehlt der Button oder funktioniert er nicht, können Sie jederzeit ohne Frist kündigen. Geben Sie in jedem Fall an, ob Sie zum nächstmöglichen Termin oder zu einem bestimmten Datum kündigen, und nennen Sie Ihre Rufnummer, damit der Anbieter den Vertrag eindeutig zuordnen kann.
Speichern Sie die Eingangsbestätigung und später die Kündigungsbestätigung mit dem genauen Vertragsende. Kommt keine Bestätigung, haken Sie schriftlich nach. Wollen Sie Ihre Rufnummer behalten, beauftragen Sie den neuen Anbieter mit der Mitnahme; nach dem Vertragsende haben Sie dafür gesetzlich noch einen Monat Zeit. Bei Prepaid fordern Sie das Restguthaben zurück: Nach § 64 Abs. 4 TKG muss der Anbieter es kostenlos auszahlen. Prüfen Sie zum Schluss die letzte Rechnung auf Posten nach dem Vertragsende.
Kosten
Was das Kündigen eines Handyvertrags kostet
Die Kündigung selbst ist kostenlos: § 56 Abs. 4 TKG schließt Kündigungskosten aus. Auch die Mitnahme Ihrer Rufnummer zum neuen Anbieter kostet seit Dezember 2021 nichts. Geld kostet die Kündigung nur indirekt, wenn Sie den Termin verpassen und der Vertrag einen weiteren Monat läuft, oder wenn Sie vorzeitig wechseln und den alten Grundpreis bis zum Laufzeitende weiterzahlen.
Haben Sie mit dem Vertrag ein Smartphone gekauft, das in Raten abbezahlt wird, prüfen Sie die Vertragsunterlagen: Endet der Vertrag vorzeitig, darf der Anbieter für Endgeräte nach § 56 Abs. 4 TKG höchstens den anteiligen Restwert oder die verbleibenden Entgelte verlangen, je nachdem, was niedriger ist. Offenes Prepaid-Guthaben erhalten Sie nach Vertragsende kostenlos zurück; der Anspruch verjährt erst nach drei Jahren.
Tarifübersicht
Preise im Detail nach Tarifart
Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle (Grundversorgung, Sonderkündigung, Neubauanschluss).
| Tarif / Leistung | Übliche Preisspanne | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Kündigung des Handyvertrags | 0 € | Kündigungskosten sind nach § 56 Abs. 4 TKG ausgeschlossen |
| Kündigungsfrist zum Laufzeitende | Höchstens 1 Monat | Bei Verträgen ab März 2026, ältere Verträge teils noch drei Monate |
| Kündigungsfrist nach der Mindestlaufzeit | 1 Monat | Jederzeit möglich, keine Verlängerung um ein weiteres Jahr |
| Sonderkündigung bei Vertragsänderung | 0 €, ohne Frist | Innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung, § 57 TKG |
| Rufnummernmitnahme | 0 € | Antrag beim neuen Anbieter, bis einen Monat nach Vertragsende |
| Restzahlung für ein Smartphone | Höchstens anteiliger Restwert | Oder die verbleibenden Entgelte, je nachdem, was niedriger ist |
| Auszahlung von Prepaid-Guthaben | 0 € | Kostenlos nach § 64 Abs. 4 TKG, ohne Rücksendung der SIM-Karte |
Gut zu wissen
Wann Sie den Handyvertrag kündigen können
Regulär kündigen Sie zum Ende der Mindestlaufzeit, mit höchstens einem Monat Frist, bei Altverträgen gegebenenfalls drei Monate. Ist die Laufzeit schon vorbei, kündigen Sie jederzeit mit einem Monat Frist. Planen Sie am besten zwei bis drei Monate vor dem Laufzeitende, damit Sie einen neuen Tarif in Ruhe vergleichen und die Rufnummernmitnahme rechtzeitig beauftragen können.
Außerordentlich kündigen dürfen Sie nach § 57 TKG, wenn der Anbieter den Vertrag einseitig zu Ihren Ungunsten ändert, etwa den Preis erhöht oder Leistungen kürzt. Sie haben dann drei Monate ab Zugang der Mitteilung Zeit und müssen keine Frist einhalten. Fehlt der Kündigungsbutton, ist eine fristlose Kündigung nach § 312k BGB jederzeit möglich. Bei dauerhaft schwacher Leistung hilft das Nachweisverfahren Mobilfunk der Bundesnetzagentur.
Tipps
Die Tipps von Brunolt vor der Unterschrift
🔌 Brunolt, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anbieterwechsel gelingt. Wer ist Brunolt?
Datum im Kalender
Ich trage mir das Ende der Mindestlaufzeit und den letzten Kündigungstag in den Kalender, mit einer Erinnerung zwei Wochen vorher. Das spart den Sprint in letzter Minute, den ich schon oft gesehen habe.
Button statt Brief
Am schnellsten kündige ich über den Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters. Die Bestätigung, die danach kommt, speichere ich sofort ab, am besten als PDF mit Datum und Uhrzeit.
Kein Button, keine Frist
Finde ich den Kündigungsbutton nicht oder funktioniert er nicht, darf ich jederzeit ohne Frist kündigen. So steht es in § 312k BGB, und die Anbieter wissen das sehr genau.
Altvertrag genau lesen
Bei Verträgen von vor März 2022 schaue ich zweimal hin, denn dort können zum Laufzeitende noch drei Monate Frist gelten. Erst danach greift auch hier die Monatsfrist.
Preiserhöhung ist Chance
Ein Brief mit höherem Preis ist für mich eine Einladung zum Abschied. Nach § 57 TKG habe ich drei Monate Zeit, ohne Frist und ohne Kosten zu kündigen, und nutze sie.
Nummer zuerst sichern
Wer die Nummer behalten will, beauftragt zuerst den neuen Anbieter mit der Mitnahme. Kündigen muss ich trotzdem selbst, und nach Vertragsende bleibt mir dafür noch ein Monat.
FAQ
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist beim Handyvertrag?
Zum Ende der Mindestlaufzeit beträgt sie bei Verträgen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, höchstens einen Monat. Bei älteren Verträgen können noch drei Monate vereinbart sein. Ist die Mindestlaufzeit abgelaufen und der Vertrag weitergelaufen, kündigen Sie nach § 56 Abs. 3 TKG jederzeit mit einem Monat Frist. Entscheidend ist der Eingang beim Anbieter.
Wie funktioniert der Kündigungsbutton?
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Anbieter, bei denen Sie online abschließen können, einen gut sichtbaren Kündigungsbutton anbieten. Er führt zu einer Seite, auf der Sie Name, Vertrag und Kündigungstermin eintragen und mit einem zweiten Klick bestätigen. Der Anbieter muss den Eingang sofort bestätigen. Fehlt der Button, dürfen Sie nach § 312k BGB jederzeit ohne Frist kündigen.
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Wenn der Anbieter den Vertrag einseitig ändert, etwa den Preis erhöht oder das Datenvolumen kürzt. Nach § 57 TKG können Sie dann innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung ohne Frist und ohne Kosten kündigen. Ausgenommen sind Änderungen, die nur zu Ihrem Vorteil oder rein verwaltungstechnisch sind; das muss der Anbieter nachweisen. Bewahren Sie das Schreiben auf.
Kann ich meine Rufnummer nach der Kündigung behalten?
Ja. Beauftragen Sie den neuen Anbieter mit der Rufnummernmitnahme, am besten vor dem Vertragsende. Gesetzlich haben Sie nach dem Vertragsende noch einen Monat Zeit für den Antrag, viele Anbieter lassen länger. Die Mitnahme ist seit Dezember 2021 kostenlos. Wichtig: Die Portierung ersetzt die Kündigung nicht. Kündigen Sie den alten Vertrag trotzdem selbst und fristgerecht.
Was passiert mit dem Handy, das ich in Raten bezahle?
Das hängt vom Vertrag ab. Läuft das Gerät über den Mobilfunkvertrag und endet dieser vorzeitig, darf der Anbieter nach § 56 Abs. 4 TKG höchstens den anteiligen Restwert oder die verbleibenden Entgelte verlangen, und zwar den niedrigeren Betrag. Kündigungskosten darüber hinaus sind unzulässig. Prüfen Sie in der Vertragszusammenfassung, ob das Gerät separat finanziert wurde, dann gilt der Ratenvertrag weiter.
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