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Ratgeber Mobilfunk · Portierung

Rufnummer mitnehmen: So behalten Sie Ihre Handynummer

Ihre Handynummer gehört zu Ihnen, nicht zum Anbieter, auch beim Wechsel. Hier lesen Sie, wie die Rufnummernmitnahme abläuft, welche Fristen das Telekommunikationsgesetz setzt, woran Portierungen am häufigsten scheitern und was mit Ihrem Prepaid-Guthaben und dem Wechselbonus passiert.

Thema: Mobilfunk

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📱 0 €Kosten der Mitnahme Entgelte seit 1. Dezember 2021 unzulässig
📱 1 MonatNach Vertragsende Gesetzliche Frist für den Antrag
📱 1 ArbeitstagBis zur Aktivierung Spätestens nach dem vereinbarten Termin
📱 10 €Pro Tag Verzögerung Entschädigung, wenn die Portierung hakt

Überblick

Rufnummer mitnehmen: Was das Gesetz regelt

Rufnummer mitnehmen heißt: Sie wechseln den Anbieter und behalten Ihre bisherige Nummer. Fachleute sprechen von Portierung. Geregelt ist sie in § 59 TKG. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Ihnen dafür keine Entgelte berechnet werden, weder vom alten noch vom neuen Anbieter. Früher waren bis zu rund 30 Euro üblich, später galt eine Obergrenze von 6,82 Euro.

Im Mobilfunk gibt es eine Besonderheit: Sie können die Nummer jederzeit mitnehmen, auch mitten in der Laufzeit. Nach dem Vertragsende haben Sie gesetzlich noch einen Monat Zeit für den Antrag, viele Anbieter räumen vertraglich 90 Tage ein. Die Nummer muss am vereinbarten Tag, spätestens am folgenden Arbeitstag beim neuen Anbieter funktionieren. Das gilt für Handynummern ebenso wie für Festnetznummern, im Festnetz allerdings nur innerhalb desselben Ortsnetzes.

Ablauf

Ablauf der Rufnummernmitnahme Schritt für Schritt

Alles beginnt beim neuen Anbieter. Beim Abschluss des Tarifs wählen Sie die Option Rufnummernmitnahme und geben Ihre bisherige Nummer an, den bisherigen Vertragspartner und Ihre Kundendaten. Diese Daten müssen genau so lauten wie beim alten Anbieter: gleiche Schreibweise des Namens, gleiches Geburtsdatum, gleiche Adresse. Ist der Vertrag auf eine andere Person angemeldet, etwa auf die Eltern, muss der Vertragsinhaber zustimmen oder die Nummer vorher auf Sie übertragen lassen. Außerdem legen Sie fest, ob die Nummer zum Vertragsende oder sofort wechseln soll.

Der neue Anbieter schickt den Portierungsauftrag an den bisherigen, der die Daten abgleicht und die Nummer freigibt. Passt etwas nicht, lehnt er ab, und Sie erhalten meist eine Nachricht mit dem Grund. Danach bekommen Sie den Portierungstermin mitgeteilt, zusammen mit einer SIM-Karte oder einem eSIM-Code. Bis zu diesem Tag telefonieren Sie mit der alten Karte weiter. Kommt eine Ablehnung, korrigieren Sie die Angaben beim neuen Anbieter und lassen den Auftrag erneut stellen; ein Anruf beim alten Anbieter klärt vorher, unter welchem Namen und welcher Adresse der Vertrag dort geführt wird. Legen Sie die neue SIM-Karte erst am Umschalttag ein.

Am Umschalttag wandert die Nummer ins neue Netz, meist in der Nacht. Die alte Karte verliert den Empfang, die neue übernimmt. Der Dienst darf dabei höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein. Verzögert sich die Portierung, stehen Ihnen ab dem zweiten Arbeitstag 10 Euro pro Tag zu. Wichtig bei der Mitnahme vor Vertragsende: Der alte Vertrag läuft weiter, bis er wirksam gekündigt ist und die Laufzeit endet, und der Grundpreis wird weiter berechnet. Starten Sie das Handy am Morgen nach der Umschaltung neu und testen Sie Anruf, SMS und mobile Daten. Kommen Anrufe noch nicht an, melden Sie das beim neuen Anbieter und notieren Sie Datum und Uhrzeit.

Kosten

Was kostet die Rufnummernmitnahme?

Die Mitnahme selbst kostet nichts. Nach § 59 Abs. 7 TKG stellt die Bundesnetzagentur sicher, dass Endnutzern für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden; das gilt seit dem 1. Dezember 2021 für Privat- und Geschäftskunden. Taucht auf der Schlussrechnung dennoch ein Posten für die Portierung auf, widersprechen Sie schriftlich, Einwände sind innerhalb von acht Wochen möglich.

Kosten entstehen eher indirekt. Nehmen Sie die Nummer vor Vertragsende mit, zahlen Sie den alten Grundpreis bis zum Laufzeitende weiter. Beim neuen Anbieter fällt oft ein Anschlusspreis an, meist zwischen 0 und knapp 40 Euro. Dem steht häufig ein Wechselbonus gegenüber, den viele Anbieter nur bei Mitnahme einer Nummer zahlen, meist 10 bis 200 Euro. Kleine Beträge kommen als einmalige Gutschrift, größere verteilt über mehrere Rechnungen. Beim Wechsel innerhalb desselben Konzerns gibt es den Bonus oft nicht.

Tarifübersicht

Preise im Detail nach Tarifart

Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle (Grundversorgung, Sonderkündigung, Neubauanschluss).

Tarif / LeistungÜbliche PreisspanneWas Sie wissen sollten
Rufnummernmitnahme 0 € Keine direkten Entgelte nach § 59 Abs. 7 TKG, seit Dezember 2026
Mitnahme vor Vertragsende Grundpreis bis Laufzeitende Die Portierung selbst ist kostenlos, der alte Vertrag läuft aber weiter
Anschlusspreis beim neuen Anbieter 0–39,99 € einmalig Große Netzbetreiber meist knapp 40 €, in Aktionen oft erlassen
Wechselbonus bei Portierung 10–200 € einmalig Häufig um 50 €, Portierung innerhalb der Aktionsfrist nötig
Entschädigung bei Verzögerung 10 € pro Tag Ab dem zweiten Arbeitstag nach dem vereinbarten Portierungstermin
Auszahlung von Prepaid-Restguthaben 0 € Nach § 64 Abs. 4 TKG kostenlos, Anspruch verjährt nach drei Jahren

Gut zu wissen

Wann Sie die Rufnummer mitnehmen sollten

Der einfachste Zeitpunkt ist das Ende der Mindestlaufzeit. Beauftragen Sie den neuen Anbieter rechtzeitig vorher und wählen Sie die Mitnahme zum Vertragsende, dann wechseln Nummer und Vertrag in einem Zug. Wer den Termin verpasst, hat noch einen Monat nach Vertragsende für den Antrag, bei vielen Anbietern auch länger. Danach kann die Nummer verloren gehen. Planen Sie deshalb zwei bis drei Monate Vorlauf ein: Das reicht, um Tarife zu vergleichen, den neuen Vertrag abzuschließen und eine abgelehnte Portierung noch einmal sauber zu beauftragen, ohne dass die Zeit knapp wird.

Eine Mitnahme vor Vertragsende lohnt sich, wenn Sie schnell in ein anderes Netz müssen, etwa weil der Empfang nach einem Umzug schlecht ist, oder wenn der neue Tarif so günstig ist, dass sich die doppelten Monate rechnen. Bei einer Preiserhöhung haben Sie nach § 57 TKG ohnehin drei Monate Zeit, ohne Frist zu kündigen; die Nummer nehmen Sie dann gleich mit. Auch wer von Prepaid in einen Laufzeitvertrag wechselt oder umgekehrt, kann die Nummer behalten; denken Sie in diesem Fall an die Auszahlung des Restguthabens beim alten Anbieter.

Tipps

Die Tipps von Brunolt vor der Unterschrift

🔌 Brunolt, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anbieterwechsel gelingt. Wer ist Brunolt?

Beim neuen Anbieter starten

Die Mitnahme beantrage ich immer dort, wo ich hinwechsle. Der neue Anbieter holt die Nummer ab, der alte muss sie nur freigeben.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Daten aus der Rechnung

Name, Geburtsdatum und Adresse übernehme ich Buchstabe für Buchstabe aus der letzten Rechnung. Ein vergessenes zweites „n“ im Namen hat schon manche Portierung gestoppt.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Wer ist Vertragspartner?

Auf der Werbung steht oft eine Marke, im Vertrag ein anderer Name. Ich trage den Vertragspartner aus der Rechnung ein, sonst sucht der Auftrag die Nummer beim Falschen.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Frist nach Vertragsende

Vergessen ist kein Weltuntergang: Einen Monat nach Vertragsende darf ich die Mitnahme noch beantragen, manche Anbieter lassen 90 Tage. Danach wird es eng.

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Guthaben zurückholen

Bei Prepaid fordere ich das Restguthaben schriftlich zurück. Der Anbieter muss es kostenlos erstatten und darf dafür weder die SIM-Karte noch eine Ausweiskopie verlangen.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Umschalttag festhalten

Den Portierungstermin trage ich mir ein. Am Morgen danach starte ich das Handy neu und rufe mich von einem anderen Telefon aus an.

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FAQ

Häufige Fragen

Was kostet es, die Rufnummer mitzunehmen?

Nichts. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Anbieter für die Rufnummernmitnahme keine Entgelte mehr berechnen, das regelt § 59 Abs. 7 TKG. Vorher lagen die Gebühren bei bis zu rund 30 Euro, zuletzt bei höchstens 6,82 Euro. Steht trotzdem ein Posten dafür auf Ihrer Rechnung, widersprechen Sie schriftlich; für Einwände gegen eine Rechnung haben Sie acht Wochen Zeit.

Wie lange dauert die Rufnummernmitnahme?

Die technische Umschaltung erfolgt am vereinbarten Tag, spätestens am folgenden Arbeitstag. Bis dahin vergehen je nach Variante unterschiedlich viele Tage: Bei einer Mitnahme zum Vertragsende legt dieses den Termin fest, bei einer sofortigen Portierung braucht die Freigabe durch den alten Anbieter einige Werktage. Verzögert sich die Portierung, stehen Ihnen ab dem zweiten Arbeitstag 10 Euro pro Tag zu.

Kann ich meine Nummer vor Vertragsende mitnehmen?

Ja. Im Mobilfunk können Sie nach § 59 TKG jederzeit die Mitnahme Ihrer Nummer verlangen, auch mitten in der Laufzeit. Die Portierung beendet den alten Vertrag aber nicht: Sie zahlen den Grundpreis bis zum Ende der Mindestlaufzeit weiter und müssen den Vertrag trotzdem kündigen. Rechnen Sie deshalb nach, ob der neue Tarif die doppelten Monate aufwiegt. Bei zwölf Restmonaten zu 20 Euro sind das 240 Euro.

Bis wann muss ich die Mitnahme nach Vertragsende beantragen?

Gesetzlich haben Sie einen Monat nach dem Vertragsende Zeit, die Mitnahme zu beantragen. Viele Anbieter räumen in ihren Vertragsbedingungen eine längere Frist ein, häufig 90 Tage; ein Blick ins Kleingedruckte lohnt. Warten Sie trotzdem nicht bis zum letzten Tag, denn eine Ablehnung wegen falscher Daten kostet Zeit. Nach Ablauf der Frist kann die Nummer neu vergeben werden.

Was passiert mit meinem Prepaid-Guthaben?

Das Guthaben wandert nicht mit der Nummer. Nach Vertragsende muss der alte Anbieter Ihnen das Restguthaben nach § 64 Abs. 4 TKG auf Verlangen kostenlos auszahlen. Er darf dafür weder die Rücksendung der SIM-Karte noch eine Ausweiskopie verlangen. Stellen Sie den Antrag schriftlich, etwa mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale. Der Anspruch verjährt erst nach drei Jahren.

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