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Anbieter-Art Gasanbieter

Was ein Gasanbieter leistet und was Sie verlangen können

Ein Gasanbieter liefert das Gas, der Netzbetreiber transportiert es. Hier lesen Sie, welche Pflichten das Energiewirtschaftsgesetz dem Lieferanten auferlegt, welche Fristen er einhalten muss und wann Sie sich an wen wenden.

Thema: Gas

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🔥 11,6 ctPro kWh Alternative Lieferanten, BNetzA 04/2025
🔥 3 WochenWechseldauer Höchstens, § 20a EnWG
🔥 1 WocheBestätigung Der Kündigung, § 41b EnWG
🔥 16 %Grundversorgung Anteil der Gashaushalte 2024

Überblick

Die Anbieter-Art im Überblick:

Ein Gasanbieter, im Gesetz Energielieferant genannt, kauft Gas ein, verkauft es an Haushalte und rechnet den Verbrauch ab. Den Transport übernimmt der örtliche Netzbetreiber, der auch für Leitungen, Hausanschluss und Störungen zuständig ist; den Zähler betreut der Messstellenbetreiber. Welcher Anbieter Sie beliefert, ändert an Leitung und Zähler nichts. 2024 wechselten laut Bundesnetzagentur rund 2,2 Millionen Gaskunden ihren Lieferanten.

Die Pflichten des Anbieters stehen im Energiewirtschaftsgesetz. Der Vertrag muss Name, ladungsfähige Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Lieferanten, die Preise sowie Kündigungstermine und -fristen nennen, und vor Vertragsschluss sind verschiedene Zahlungswege anzubieten. Preisänderungen kündigt er Haushaltskunden spätestens einen Monat vorher an. Der örtliche Grundversorger unterliegt zusätzlich der Gasgrundversorgungsverordnung.

Was der Anbieter leistet

Was ein guter Anbieter bietet:

Die Leistungen, die Sie von einem seriösen Anbieter erwarten dürfen.

  • Gas an Haushalte liefern und den Verbrauch in Kilowattstunden abrechnen.
  • Im Vertrag Preise, Kündigungstermine und Kündigungsfristen angeben.
  • Preisänderungen Haushaltskunden spätestens einen Monat vorher mitteilen.
  • Eine Kündigung innerhalb einer Woche mit Vertragsende bestätigen.
  • Abschläge nach dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums bemessen.
  • Die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Abrechnungszeitraum oder Lieferende stellen.
  • An Verfahren der Schlichtungsstelle Energie teilnehmen und deren Pauschale tragen.

Gut zu wissen

Wann sich ein Anbieterwechsel lohnt

Bei Gasgeruch ist nicht der Anbieter zuständig, sondern der Entstörungsdienst des Netzbetreibers; seine Nummer steht auf der Gasrechnung. Keine Flammen, keine Schalter, kein Telefon im Haus: Fenster öffnen, Gashahn schließen, Nachbarn warnen, das Gebäude verlassen und von draußen anrufen. Ohne Nummer hilft die 112.

Den Anbieter sprechen Sie an, wenn es um Vertrag, Preis, Abschlag oder Rechnung geht: beim Wechsel, bei einer Kündigung oder nach einer Preiserhöhung. Halten Sie Kundennummer, Zählernummer und Zählerstand bereit. Bleibt eine Beschwerde vier Wochen unbeantwortet, können Sie die Schlichtungsstelle Energie anrufen.

Kosten

Grundpreis, Arbeitspreis und typische Tarife

Ein Gasanbieter berechnet keine Stundensätze, sondern einen Grundpreis pro Jahr und einen Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Bei alternativen Lieferanten lag der Durchschnitt laut Bundesnetzagentur am 1. April 2025 bei 11,6 Cent pro Kilowattstunde. Für Neukunden meldete Verivox im September 2026 rund 13 Cent brutto bei 20.000 kWh, Grundpreis eingerechnet.

Die Jahreskosten folgen dem Verbrauch. Beim Durchschnittspreis von 2024, knapp 12,5 Cent, errechnet Stromauskunft rund 625 Euro für 5.000 kWh, rund 1.500 Euro für 12.000 kWh und knapp 2.500 Euro für 20.000 kWh. Wechsel, Kündigung und Abschlagsanpassung kosten dagegen nichts extra.

Tarifübersicht

Preise im Detail nach Tarifart

Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle (Grundversorgung, Sonderkündigung, Neubauanschluss).

Tarif / LeistungÜbliche PreisspanneWas Sie wissen sollten
Arbeitspreis alternative Lieferanten 11,6 ct pro kWh Durchschnitt laut Bundesnetzagentur, Stand 1. April 2026.
Gaspreis Neukunden Rund 13 ct pro kWh Brutto inklusive Grundpreis bei 20.000 kWh, Verivox September 2026.
Jahreskosten 5.000 kWh Rund 625 € pro Jahr Mittlere Wohnung, Durchschnittspreis 2026 laut Stromauskunft.
Jahreskosten 12.000 kWh Rund 1.500 € pro Jahr Große Wohnung oder kleines Haus, Durchschnittspreis 2026 laut Stromauskunft.
Jahreskosten 20.000 kWh Knapp 2.500 € pro Jahr Einfamilienhaus, Durchschnittspreis 2026; Region und Tarif verschieben den Betrag deutlich.
Anbieterwechsel 0 € für Verbraucher Kostenfrei laut Bundesnetzagentur; technischer Wechsel bei Gas höchstens drei Wochen.
Schlichtungsverfahren 0 € für Verbraucher Der Versorger muss teilnehmen und trägt die Pauschale.

Tipps

Die Tipps von Brunolt vor der Unterschrift

🔌 Brunolt, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anbieterwechsel gelingt. Wer ist Brunolt?

Vertragsende notieren

Bevor ich einen Anbieter anschreibe, trage ich das Vertragsende in meinen Kalender ein. Ohne dieses Datum ist jede Kündigung ein Schuss ins Blaue.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Preisblatt anfordern

Ich lasse mir Grundpreis und Arbeitspreis immer schriftlich geben. Ein Vertrag muss Preise, Kündigungstermine und Fristen ohnehin nennen, das Kleingedruckte gehört dazu.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Netz oder Lieferant

Riecht es nach Gas, rufe ich nie den Lieferanten an, sondern den Entstörungsdienst des Netzbetreibers. Seine Nummer steht auf der Gasrechnung.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Bestätigung einfordern

Eine Kündigung muss der Anbieter binnen einer Woche bestätigen. Kommt nichts, hake ich schriftlich nach, wirksam ist die Kündigung trotzdem.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Zählerstand festhalten

Am letzten Liefertag fotografiere ich den Zähler. Damit prüfe ich die Schlussrechnung, die spätestens sechs Wochen nach Lieferende kommen muss.

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Beschwerde zuerst

Bevor ich die Schlichtungsstelle Energie anrufe, beschwere ich mich beim Anbieter und warte vier Wochen. Erst dann nimmt die Stelle den Fall an.

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FAQ

Häufige Fragen

Was kostet es, den Gasanbieter zu wechseln?

Nichts. Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass der Wechsel des Gasanbieters für Haushaltskunden kostenfrei ist; der neue Lieferant kündigt auf Wunsch den alten Vertrag und meldet Sie beim Netzbetreiber an. Auch für die Kündigung nach einer Preiserhöhung darf der Versorger kein gesondertes Entgelt verlangen. Sie zahlen allein das gelieferte Gas, also Grundpreis und Arbeitspreis nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch.

Welche Angaben muss ein Gasliefervertrag enthalten?

Nach § 41 Abs. 1 EnWG muss der Vertrag unter anderem Name und ladungsfähige Anschrift des Lieferanten, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse nennen, dazu die Preise, Preisanpassungen, Kündigungstermine und Kündigungsfristen. Vor Vertragsschluss muss er Ihnen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anbieten. Fehlt eine dieser Angaben im Angebot, fragen Sie schriftlich nach, bevor Sie unterschreiben, und bewahren Sie die Antwort mit dem Vertrag auf.

Was passiert, wenn mein Gasanbieter insolvent wird?

Das Gas fließt weiter. Fällt ein Lieferant aus, übernimmt der örtliche Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung, eine Unterbrechung ist nicht vorgesehen. Riskant sind dagegen Vorauszahlungen und hohe Guthaben, die im Insolvenzverfahren verloren gehen können. Die Verbraucherzentralen raten deshalb von Vorkasse- und Kautionstarifen ab und empfehlen zwölf monatliche Abschläge statt elf. Suchen Sie danach zügig einen neuen Tarif, statt dauerhaft in der Grundversorgung zu bleiben.

Wie schnell muss der Gasanbieter die Schlussrechnung schicken?

Nach § 40c EnWG muss die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Ende der Belieferung vorliegen. Ergibt sich ein Guthaben, ist es binnen zwei Wochen auszuzahlen. Ein Rechnungsbetrag wird frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Kommt nach sechs Wochen nichts, erinnern Sie den Versorger schriftlich mit Fristsetzung; bleibt er untätig, ist die Schlichtungsstelle Energie der nächste Schritt, für Sie kostenlos.

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