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Ratgeber Gas · Wechsel in bis zu 3 Wochen

Gasanbieter wechseln: So läuft der Wechsel Schritt für Schritt

Den Gasanbieter zu wechseln kostet nichts, und das Gas fließt ohne Unterbrechung weiter. Hier finden Sie die Schritte vom Blick in die Jahresabrechnung bis zum Zählerstand am Wechseltag, dazu die Fristen für Grundversorgung, Sondervertrag und Preiserhöhung.

Thema: Gas

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🔥 0 €Wechselkosten Für Haushaltskunden, laut BNetzA
🔥 3 WochenTechnischer Wechsel Höchstdauer bei Gas, § 20a EnWG
🔥 Rund 400 €Ersparnis pro Jahr Bei 2 ct/kWh weniger und 20.000 kWh
🔥 2 WochenKündigungsfrist In der Grundversorgung

Überblick

Was beim Gasanbieter wechseln wirklich passiert

Wer den Gasanbieter wechselt, tauscht nur den Liefervertrag. Leitung, Hausanschluss und Zähler bleiben, wie sie sind, denn dafür sind Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zuständig. Der Wechsel ist für Haushaltskunden kostenfrei, und hakt es einmal, sichert die Ersatzversorgung durch den Grundversorger die Belieferung. 2024 haben laut Bundesnetzagentur rund 2,2 Millionen Gaskunden den Lieferanten gewechselt, 22 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wechseln kann, wer selbst Vertragspartner des Versorgers ist, etwa mit eigener Gasetagenheizung oder im eigenen Haus. Hängt eine Mietwohnung an einer Zentralheizung mit gemeinsamem Zähler, schließt der Vermieter den Vertrag, und nur er kann wechseln. Wer bisher nie gewechselt hat, steckt meist in der Grundversorgung und kommt mit zwei Wochen Frist heraus; nach einer Preiserhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht.

Ablauf

Ablauf des Gasanbieterwechsels: Schritte und Dauer

Am Anfang steht die letzte Jahresabrechnung. Sie nennt Zählernummer, Kundennummer, bisherigen Lieferanten und den Verbrauch in Kilowattstunden, oft auch das Vertragsende. Mit diesem Verbrauch berechnen Sie im Vergleich die Jahreskosten; entscheidend sind Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde und Grundpreis in Euro pro Jahr. Den monatlichen Abschlag eines Angebots lassen Sie beim Vergleich außer Acht, rät die Verbraucherzentrale Hamburg, er ist keine Vertragsbedingung.

Haben Sie einen Tarif gewählt, schließen Sie den Vertrag online oder schriftlich ab und nennen den gewünschten Liefertermin. Der neue Lieferant kündigt auf Wunsch den alten Vertrag und meldet die Belieferung beim Netzbetreiber an; die Marktlokations-ID von der Rechnung hilft dabei. Für den technischen Wechsel bei Gas sieht § 20a EnWG höchstens drei Wochen vor, der 24-Stunden-Wechsel seit Juni 2025 gilt nur für Strom. Bis zur Belieferung vergehen laut Verivox meist drei bis sechs Wochen, jeweils zum Monatsersten.

Am Wechseltag lesen Sie den Zähler ab und melden den Stand beiden Lieferanten. Der alte Versorger muss die Kündigung binnen einer Woche bestätigen und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Lieferende schicken; ein Guthaben zahlt er binnen zwei Wochen aus. Nach einem Online-Abschluss haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht ab Vertragsschluss. Prüfen Sie zum Schluss die Bestätigung des neuen Lieferanten mit Lieferbeginn und Abschlag.

Kosten

Was kostet es, den Gasanbieter zu wechseln?

Der Wechsel selbst ist kostenfrei, bezahlt wird nur das Gas. Neukunden zahlten laut Verivox im September 2026 rund 13 Cent pro Kilowattstunde brutto bei 20.000 kWh Jahresverbrauch, Grundpreis eingerechnet. Was ein Wechsel bringt, zeigt eine Rechnung der Stiftung Warentest: Zwei Cent weniger je Kilowattstunde sind bei diesem Verbrauch rund 400 Euro im Jahr.

Am größten ist der Abstand oft beim Weg aus der Grundversorgung. Verivox vergleicht für 20.000 kWh in Heidelberg den örtlichen Grundversorgungstarif mit dem günstigsten Neukundentarif und kommt auf rund 1.290 Euro Unterschied im ersten Jahr, Bonus eingerechnet. Ohne Bonus fällt die Ersparnis kleiner aus; rechnen Sie mit Ihrem eigenen Verbrauch.

Tarifübersicht

Preise im Detail nach Tarifart

Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle (Grundversorgung, Sonderkündigung, Neubauanschluss).

Tarif / LeistungÜbliche PreisspanneWas Sie wissen sollten
Wechsel des Gasanbieters 0 € Kostenfrei für Haushaltskunden; der neue Lieferant kündigt und meldet beim Netzbetreiber an
Kündigung nach Preiserhöhung 0 € Ohne Frist zum Tag der Erhöhung, ein gesondertes Entgelt ist nicht erlaubt
Gaspreis Neukunden Rund 13 Cent pro kWh Brutto inklusive Grundpreis bei 20.000 kWh, Verivox-Durchschnitt September 2026
Gaspreis Bestandskunden Rund 11,2 Cent pro kWh Verivox-Wert vom August 2026, alle Steuern und Abgaben eingerechnet
Ersparnis bei 2 Cent weniger pro kWh Rund 400 Euro pro Jahr Rechenbeispiel der Stiftung Warentest für 20.000 kWh Jahresverbrauch
CO2-Kosten im Gaspreis 2026 Rund 280 Euro pro Jahr Bei 20.000 kWh und einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2
Schlichtung bei Streit 0 € für Verbraucher Nach erfolgloser Beschwerde beim Versorger; Ziel sind 90 Tage nach vollständiger Akte

Gut zu wissen

Wann lohnt es sich, den Gasanbieter zu wechseln?

Der klassische Anlass ist das Ende der Erstlaufzeit oder der Preisgarantie. Sonderverträge laufen höchstens zwei Jahre fest; danach sind Verträge, die seit März 2022 geschlossen wurden, mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Beginnen Sie den Vergleich rund zwei Monate vor dem Stichtag, damit der neue Lieferant rechtzeitig kündigen und die Belieferung anmelden kann.

Zweiter Anlass ist eine Preiserhöhung. Sondervertragskunden muss der Lieferant spätestens einen Monat vorher informieren, der Grundversorger sechs Wochen vorher; Sie kündigen dann ohne Frist zum Tag der Erhöhung. Auch ein Umzug ist ein guter Moment: Bietet der Versorger am neuen Wohnort keine Belieferung zu gleichen Bedingungen an, gilt ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist.

Tipps

Die Tipps von Brunolt vor der Unterschrift

🔌 Brunolt, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihr Anbieterwechsel gelingt. Wer ist Brunolt?

Vertragsende zuerst

Bevor ich wechsle, suche ich das Vertragsende auf der letzten Jahresabrechnung. Liegt es in drei Monaten, fange ich jetzt mit dem Vergleich an.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Neuen Anbieter kündigen lassen

Beim normalen Wechsel lasse ich den neuen Lieferanten kündigen. Kündige ich zu früh selbst, lande ich womöglich übergangsweise beim Grundversorger.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Bei Preiserhöhung selbst

Kündigt mein Versorger höhere Preise an, kündige ich selbst, per Einschreiben und vor dem Stichtag. Auf den neuen Anbieter verlasse ich mich dann nicht.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Zähler am Wechseltag

Am Wechseltag lese ich den Gaszähler ab, fotografiere ihn und schicke den Stand an beide Anbieter. Das Bild ist mein Beleg für die Schlussrechnung.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Bonus ausschalten

Im Vergleichsrechner schalte ich den Bonus aus. Wer mit Bonus rechnet, erlebt im zweiten Vertragsjahr oft eine Rechnung, mit der er nicht gerechnet hat.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

Widerruf im Blick

Nach dem Online-Abschluss habe ich 14 Tage Widerrufsrecht. Finde ich in dieser Zeit ein klar besseres Angebot, ziehe ich die Reißleine.

🔌 BrunoltOffizielles Maskottchen

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Gasanbieterwechsel?

Für den technischen Wechsel bei Gas erlaubt § 20a EnWG höchstens drei Wochen; der 24-Stunden-Wechsel, der seit Juni 2025 gilt, betrifft nur Strom. In der Praxis beginnt die Belieferung laut Verivox meist drei bis sechs Wochen nach Vertragsschluss, jeweils zum Monatsersten. Entscheidend ist außerdem Ihre Kündigungsfrist beim alten Versorger, denn vorher kann der neue Lieferant nicht übernehmen.

Muss ich meinen alten Gasvertrag selbst kündigen?

Beim normalen Wechsel nicht: Der neue Lieferant kündigt mit Ihrer Vollmacht und meldet Sie beim Netzbetreiber an. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, zuerst den neuen Anbieter zu suchen. Anders nach einer Preiserhöhung oder vor einem Umzug: Dann kündigen Sie besser selbst, nachweisbar per Einschreiben und vor dem Stichtag.

Kann ich als Mieter den Gasanbieter wechseln?

Ja, wenn Sie selbst Vertragspartner des Versorgers sind, etwa mit eigener Gasetagenheizung und eigenem Zähler. Wird das ganze Haus über eine Zentralheizung mit einem gemeinsamen Gaszähler versorgt, schließt der Vermieter den Vertrag, und nur er kann wechseln. Ihre Unterlagen klären das: Kommt die Rechnung vom Gasversorger, sind Sie Vertragspartner; läuft das Gas über die Nebenkosten, nicht.

Welche Unterlagen brauche ich für den Wechsel?

Meist genügt die letzte Jahresabrechnung. Der neue Lieferant braucht Namen und Lieferadresse, die Zählernummer, den bisherigen Versorger und Ihre Kundennummer dort, dazu den Jahresverbrauch in Kilowattstunden. Die Bundesnetzagentur nennt außerdem die Marktlokations-ID, die ebenfalls auf der Rechnung steht. Am Wechseltag kommt der abgelesene Zählerstand hinzu, am besten mit Foto.

Kann meine Gasversorgung beim Wechsel unterbrochen werden?

Nein. Verzögert sich der Wechsel oder fällt ein Lieferant aus, beliefert Sie der örtliche Grundversorger in der Ersatzversorgung weiter. Werden die gesetzlichen Wechselfristen nicht eingehalten, können Sie nach Angaben der Bundesnetzagentur Schadensersatz vom verantwortlichen Lieferanten oder Netzbetreiber verlangen. Prüfen Sie deshalb den bestätigten Lieferbeginn und heben Sie die Bestätigung auf.

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