Überblick
Was bedeutet Gasabschlag anpassen genau?
Der Abschlag ist keine Rechnung, sondern eine Vorauszahlung: Sie zahlen jeden Monat einen Teil der erwarteten Jahreskosten, abgerechnet wird einmal im Jahr nach dem tatsächlichen Verbrauch. Passt der Abschlag nicht mehr zu Verbrauch und Preis, droht eine hohe Nachzahlung oder ein unnötiges Guthaben beim Versorger.
Nach § 41b Abs. 3 EnWG richtet sich die Höhe nach dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum oder nach dem Durchschnitt vergleichbarer Kunden. Machen Sie glaubhaft, dass Sie erheblich weniger verbrauchen werden, muss der Versorger das berücksichtigen; für Grundversorgte steht das ausdrücklich in § 13 GasGVV.
Ablauf
Gasabschlag anpassen: Berechnung, Ablauf und Fristen
Die Verbraucherzentrale rechnet den passenden Abschlag so: Jahresverbrauch in Kilowattstunden mal Bruttopreis pro Kilowattstunde, dazu Grund- und Messpreis für das Jahr, alles geteilt durch zwölf. Ein Beispiel mit runden Zahlen: 12.000 kWh zu 12 Cent ergeben 1.440 Euro, mit 150 Euro Grundpreis 1.590 Euro im Jahr, also 132,50 Euro im Monat. Zeigt Ihr Zähler Kubikmeter, ergibt mal zehn grob die Kilowattstunden.
Wollen Sie den Abschlag ändern, wenden Sie sich an den Kundenservice oder schreiben dem Versorger. Legen Sie die letzte Jahresabrechnung und einen aktuellen Zählerstand bei, bei dauerhaft sinkendem Verbrauch auch den Grund, etwa den Auszug eines Haushaltsmitglieds. Die Verbraucherzentrale rät, zuerst anzurufen und bei ausbleibender Einigung schriftlich zu widersprechen. Überweisen Sie bis dahin den geforderten Betrag weiter, denn eigenmächtig gekürzte Abschläge führen in den Verzug.
Zu viel gezahlte Abschläge muss der Grundversorger nach § 13 GasGVV unverzüglich erstatten oder spätestens mit der nächsten Abschlagsforderung verrechnen. Guthaben aus der Jahresrechnung werden verrechnet oder binnen zwei Wochen ausgezahlt, aus einer Abschlussrechnung immer binnen zwei Wochen (§ 40c EnWG). Nach einer Preisänderung darf der Versorger die Abschläge prozentual im Umfang dieser Änderung anpassen.
Kosten
Wie hoch sollte der Gasabschlag sein?
Die Anpassung ändert nur die Höhe der Vorauszahlung; was Sie im Jahr tatsächlich zahlen, bestimmt allein Ihr Verbrauch zu den vertraglichen Preisen. Entscheidend ist, dass der Abschlag zu diesen Kosten passt. Neukunden zahlten laut Verivox im September 2026 rund 13 Cent pro Kilowattstunde bei 20.000 kWh, Grundpreis eingerechnet; das sind etwa 2.600 Euro im Jahr oder rund 217 Euro im Monat.
Als Anhalt für den Verbrauch nennt der Heizspiegel 2025 rund 8.400 kWh Erdgas für eine Wohnung mit 70 Quadratmetern und rund 16.500 kWh für ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern. Bei 13 Cent entspricht das grob 91 beziehungsweise 179 Euro im Monat. Ein zu niedriger Abschlag verschiebt die Kosten nur in die Nachzahlung, ein zu hoher bindet Geld beim Versorger.
Tarifübersicht
Preise im Detail nach Tarifart
Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle (Grundversorgung, Sonderkündigung, Neubauanschluss).
| Tarif / Leistung | Übliche Preisspanne | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Abschlag Wohnung, 8.400 kWh | Rund 91 € pro Monat | Bei 13 ct/kWh inklusive Grundpreis; Verbrauch laut Heizspiegel 2026, 70 m². |
| Abschlag Einfamilienhaus, 16.500 kWh | Rund 179 € pro Monat | Bei 13 ct/kWh inklusive Grundpreis; Mittelwert Heizspiegel 2026, 130 m². |
| Abschlag bei 20.000 kWh | Rund 217 € pro Monat | Verivox-Neukundenpreis September 2026, rund 13 ct/kWh brutto inklusive Grundpreis. |
| Rechenbeispiel 12.000 kWh | 132,50 € pro Monat | 12 ct/kWh plus 150 € Grundpreis im Jahr, geteilt durch zwölf. |
| Schlichtung bei Streit um Abschläge | 0 € für Verbraucher | Die Höhe von Abschlägen gehört zu den Themen der Schlichtungsstelle Energie. |
Gut zu wissen
Wann sollten Sie den Gasabschlag anpassen?
Prüfen Sie den Abschlag nach jeder Jahresabrechnung. Sinkt Ihr Verbrauch dauerhaft, etwa weil jemand auszieht oder Sie die Heizung erneuert haben, können Sie eine Senkung verlangen; einen glaubhaft gemachten, erheblich geringeren Verbrauch muss der Versorger berücksichtigen. Umgekehrt lohnt eine freiwillige Erhöhung, wenn die letzte Abrechnung eine hohe Nachzahlung gebracht hat oder mehr Menschen im Haushalt leben als zuvor.
Will der Versorger den Abschlag erhöhen, prüfen Sie den Grund. Zulässig ist das nach einer wirksamen Preiserhöhung, nicht aber allein wegen gestiegener Beschaffungskosten oder eines vermuteten Mehrverbrauchs zwischen zwei Jahresrechnungen, so die Verbraucherzentrale. Das Landgericht Berlin untersagte 2022 einem Anbieter, Abschläge ohne vorherige Preiserhöhung anzuheben (Az. 52 O 117/22). Auch nach einem Anbieterwechsel setzt der neue Lieferant den Abschlag neu fest; prüfen Sie ihn mit Ihrem Verbrauch.
Tipps
Die Tipps von Brunolt vor der Unterschrift
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Zählerstand notieren
Bevor ich eine Anpassung verlange, lese ich den Zähler ab. Mit dem aktuellen Stand kann ich zeigen, dass mein Verbrauch wirklich gesunken ist.
Selbst nachrechnen
Ich rechne den Abschlag selbst nach: Jahresverbrauch mal Arbeitspreis, dazu der Grundpreis, alles durch zwölf. Weicht der Betrag deutlich ab, frage ich nach.
Schriftlich widersprechen
Erhöht der Versorger den Abschlag ohne Preiserhöhung, widerspreche ich schriftlich. Ein Telefonat allein hinterlässt keine Spur.
Nie eigenmächtig kürzen
Den Abschlag kürze ich nie auf eigene Faust. Wer weniger überweist als gefordert, gerät in Verzug und zahlt womöglich Zinsen obendrauf.
Kein dickes Polster
Ein kleiner Puffer ist gut, ein dickes Guthaben beim Versorger nicht. Geht der Anbieter pleite, kann zu viel vorausbezahltes Geld verloren sein.
Schlichtung als Ausweg
Bleibt mein Widerspruch vier Wochen ohne Ergebnis, wende ich mich an die Schlichtungsstelle Energie. Für mich kostet das nichts, der Versorger muss mitmachen.
FAQ
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Gasabschlag?
Nehmen Sie den Jahresverbrauch in Kilowattstunden von der letzten Abrechnung, multiplizieren ihn mit dem Bruttopreis pro Kilowattstunde, addieren Grund- und Messpreis fürs Jahr und teilen durch zwölf. So rechnet auch der Abschlagsrechner der Verbraucherzentrale. Bei 12.000 kWh, 12 Cent und 150 Euro Grundpreis ergibt das 132,50 Euro im Monat.
Darf der Gasanbieter den Abschlag einfach erhöhen?
Nur mit Grund. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen ist eine Erhöhung zulässig, wenn sich die Preise wirksam erhöht haben; gestiegene Beschaffungskosten oder ein vermuteter Mehrverbrauch reichen nicht. Das Landgericht Berlin untersagte 2022 einem Versorger, Abschläge ohne Preiserhöhung anzuheben. Widersprechen Sie einer solchen Erhöhung schriftlich.
Wie senke ich den Gasabschlag, wenn ich weniger verbrauche?
Schreiben Sie dem Versorger und belegen Sie den geringeren Verbrauch, etwa mit der letzten Jahresabrechnung, einem aktuellen Zählerstand oder dem Grund, zum Beispiel einem Auszug. Einen glaubhaft gemachten, erheblich geringeren Verbrauch muss er angemessen berücksichtigen. Zahlen Sie bis zur Antwort den bisherigen Betrag weiter, eigenmächtige Kürzungen führen in den Verzug.
Was passiert mit zu viel gezahlten Abschlägen?
Sie bekommen das Geld zurück. Ein Guthaben aus der Jahresrechnung verrechnet der Versorger mit dem nächsten Abschlag oder zahlt es binnen zwei Wochen aus; ein Guthaben aus der Abschlussrechnung muss er binnen zwei Wochen erstatten (§ 40c EnWG). Halten Sie das Polster trotzdem klein, denn bei einer Insolvenz des Anbieters kann ein hohes Guthaben verloren gehen.
Was passiert mit meinem Abschlag beim Anbieterwechsel?
Der alte Versorger rechnet bis zum Lieferende ab und schickt die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen danach. Der neue Lieferant setzt einen eigenen Abschlag fest; vereinbarte Vorauszahlungen werden erst mit Lieferbeginn fällig. Mehr zum Ablauf im Ratgeber zum Wechsel des Gasanbieters. Wählen Sie zwölf Abschläge statt elf.
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